Heiratsvisum für thai frau wie lange muss man arbeiten?

1 Antwort

Sie wollen in Deutschland heiraten oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehen?

Dann muss zuerst der oder die in Deutschland lebende Verlobte bei einem deutschen Standesamt einen Termin für die Schließung der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen.

Die oder der im Ausland lebende Verlobte beantragt dann bei der deutschen Auslandsvertretung ein nationales Visum zur Eheschließung.

Folgende Nachweise sind für den Antrag auf das Visum besonders wichtig:

  • eine schriftliche Bestätigung des Termins zur Eheschließung oder Eingehung der Lebenspartnerschaft
  • einfache deutsche Sprachkenntnisse
  • Kopie des Aufenthaltstitels und des Nationalpasses des oder der in Deutschland lebenden ausländischen Verlobten, bei einem oder einer deutschen Verlobten eine Kopie vom deutschen Reisepass oder Personalausweis

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Die Auslandsvertretung nimmt den Visumsantrag entgegen und übersendet ihn an uns, wenn die oder der Verlobte in Berlin wohnt. Wir laden dann die Verlobte/denVerlobten schriftlich ein. Zum Termin können dabei insbesondere folgende Unterlagen gefordert werden:

  • Ledigkeitsbescheinigung
  • wenn bereits vorher eine Ehe bestanden hat, Vorlage des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

https://www.berlin.de/einwanderung/einreise/visumverfahren/laengerer-aufenthalt/artikel.872716.php

Hier weitere Tipps:

Nachfolgende Voraussetzungen für ein Heiratsvisum müssen erfüllt werden:

  • Volljährigkeit beider Eheleute
  • nicht vorhandene Verwandtschaft der Eheleute
  • Nachweis über Deutschkenntnisse Niveau A1 (Zertifikat Goethe Institut)
  • Wohnsitz des Verlobten in Deutschland
  • Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland muss gewährleistet sein
  • Die Absicht, eine tatsächliche Ehe zu führen (kein Verdacht auf Scheinehe)

https://www.axa-schengen.com/de/schengen-visum/visum-deutschland-heirat

weiter Infos hier:

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Familie/NachzugZuDeutschen/nachzug-zu-deutschen-node.html#a_284426_0

Der Lebensunterhalt muss gesichert sein, ob das nach dreimonatiger Arbeit gegeben ist, wird das Amt entscheiden. Davon ausgehen kannst du nicht jede Probezeit ist länger.