Heirat im Islam mit geschiedener Frau und Kind?

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Frage: Ist es für die Jungfrau erlaubt, die keinen Walii hat oder deren Walii abwesend ist, sich selbst zu verheiraten? Und gibt es in diesem Urteil einen Unterschied, zwischen einer Jungfrau, einer zuvor verheirateten Frau, obgleich sie geschieden oder verwitwet wurde?




Antwort des Schaykh
: Es ist für die Frau nicht erlaubt, sich selbst oder andere zu verheiraten, unabhängig davon, ob sie eine Jungfrau ist oder zuvor verheiratet war. Dies deswegen, da Allah (swt) den Auftrag der Heirat in die Hände anderer als die der Frauen gegeben hat. Er sagt: {Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzendienern} [2:221] Bezüglich den Männern sagt Er: {Und heiratet Götzendienerinnen nicht} [2:221] So erlaubt Er es, dass er (der Mann) sich selbst verheiratete . Was die Frauen angeht, so sagte Er {Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzendienern, bevor sie glauben} So gab Er die Ehe in den Händen jemand anderes als der Frau. Und Er – subhaanahu wa ta’alaa – sagt: {So haltet sie nicht davon ab, ihre Gatten zu heiraten, wenn sie sich in rechtlicher Weise miteinander geeinigt haben} [2:232] Und der Prophet – sall-llaahu ‘alaihi wa sallam – sagte: ,,Keine Heirat ohne Wali” [Sahih al-Bukharii]



Dies ist der Beweis aus der Überlieferung, dass es keine andere Möglichkeit für die Frau gibt zu heiraten, außer durch einen Walii (Vormund). In Hinsicht auf diese Perspektive besitzt die Frau einen Mangel an Verstand und Religiösität, sie ist in der Denkweise beschränkt und ebenso schwach in der Religion und ich sage dies aufgrund der Überlieferung des Gesandten Allahs – sall-llaahu ‘alaihi wa sallan -: ,,Ich habe niemals Mangel an Verstand und Religion gesehen bei (gleichzeitiger) Fähigkeit, den Verstand des Mannes zu rauben, außer bei einer von euch (Frauen).” [Bukhaari] Und Der Erhabene sagt: {Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben} [4:34]




Und selbst wenn die Frau als solches beschrieben wäre, wie es im Qur’aan und der Sunnah erwähnt wird, d.h. dass die Männer über ihnen stehen, sie Mangel an Intellekt und Religion besitzen, so besteht die Nowendigkeit eines führendens Vormundes, der die Lage einschätzen kann (d.h. sie kennt), und die Interessen der Ehe kennt und weiß, was die Frau bei ihm ist (d.h. behandelt er sie gut oder nicht). Er beschließt sie zu verheiraten oder von ihr abzusehen. Der Walli muss sie unbedingt unter den bekannten Bedingungen bei den Leuten des Wissen verheiraten.





Und eine Frau verheiratet nicht sich selbst, selbst wenn sie eine Jungfrau ist oder zuvor verheiratet war (eine geschiedene). Hier ist ein Thema, dass angesprochen werden sollte und zwar, falls sie jedoch eine Jungfrau ist, so ist ihre Erlaubnis (Zustimmung) in Form des Schweigens erlaubt, und falls sie aussagt, um der Heirat zuzustimmen, ist dies besser, wobei das Schweigen schon ausreichend ist. Und falls sie vorher verheiratet war, muss sie ihre Zustimmung aussprechen und „ja“ sagen, wenn sie einverstanden ist den Mann zu heiraten.


Und was den Vormund angeht, egal ob dieser der Vater oder jemand anderer ist, muss er der Frau den Bewerber genau beschreiben, sodass diese den Bewerber genau kennt. Er darf nicht fragen „Möchtest du, dass ich dich an soundso verheirate?“, bis er der Frau die Situation des Bewerbers und seine Beschreibung näher geschildert und erklärt hat, da nicht nur der Mann eine schöne und rechtschaffene Frau sucht, sondern die Frau ebenso einen schönen und rechtschaffenen Mann möchte. Aus diesem Grund muss der Mann (der Bewerber) seine Situation der Frau, deren Zustimmung (für die Heirat) ersucht wird, auf eine Art und Weise darlegen, die es ihr erlaubt, ihn zu kennen, wobei Unklarheit nicht zum Ziel führen wird. Falls die Frau ihrem Vormund voll und ganz vertraut und mit dem zufrieden ist, was ihr Vormund sieht und sie ihn im Hinblick auf die Religion und der Art und Weise des Bewerbers fragt „Bist du mit dem Bewerber zufrieden und überzeugt von ihm?“, dann ist es selbstverständlich ausreichend, dass sie ihrem Vormund traut und mit dem zufrieden ist, womit auch ihr Vormund zufrieden ist.


Huaweis  21.06.2015, 13:40

Es existieren keine besonderen Regeln aber es ist von der Sunna eine geschiedene Frau zuheiraten und das ist sehr gut und insha Allah eine gute Tat.

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DFragendebro 
Fragesteller
 21.06.2015, 20:02

Danke für die Antwort, islamisch wäre es also kein Problem. 

Es ist aber trotzdem nicht ganz einfach. Ich bin marokkanisch und sie ist Türkisch. Ihre Eltern Stimmen der Ehe zu und meine sind strickt dagegen. Ist ne echte Zwickmühle. Finde das man da tolerant sein muss, gerade wir Muslims.

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Huaweis  21.06.2015, 20:04
@DFragendebro

Rassismus ist im Islam Haram und 100 % falsch!

Du bist ein Mann,sodss du keinen Wali für die Ehe brauchst und deine Eltern müssen der Ehe nicht zustimmen.

Bei der Frau muss ein Wali gegeben sein.

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DFragendebro 
Fragesteller
 21.06.2015, 20:15
@Huaweis

Ja da sehe ich genau so, aber die Familie droht damit, mich aus dem Leben auszuschließen. Finde es ziemlich extrem. Möchte auch meiner Mutter nicht widersprechen. War immer ein guter Sohn, aber man kann auch nicht alles recht machen.

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Huaweis  21.06.2015, 21:49
@DFragendebro

Eine Familie die dich daher ausschliessen wurde ist keine gute Familie,meiner Meinung nach.

Sie wiedersprechen dem Islam vorallem und das ist schlimm.

Heirate und sei ein guter Ehemann und erziehe du deine Kinder islamisch richtig. Sei ein Vorbild und mache Dua für deine Familie.

Versuche auch den Kontakt zu deiner Familie aufrechtzuerhalten aber wenn sie den Kontakt kippen,kannst du ja nichts dafür.

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