Hecke vom nachbarn zu kurz geschnitten?

AlexausBue  06.04.2022, 16:54

Wessen Hecke ist das?

Frepazz 
Fragesteller
 06.04.2022, 16:56

Die des Nachbarn

4 Antworten

Mir ist nun nicht klar, ob die Hecke nun in der Höhe gekürzt wurde oder in der Breite / Tiefe. Überstehende Teile der Hecke können auf eurer Seite sehr wohl entfernt werden; die Höhe der Hecke selbst hingegen muss - sofern erforderlich oder auf Aufforderung - der Nachbar korrigieren.

Solltet ihr tatsächlich die nachbarliche Hecke ohne vorliegende Genehmigung des Eigentümers auch in der Höhe kupiert haben, handelt es sich um Sachbeschädigung.

Außerdem ist die Hecke ziemlich hoch und wenn ich richtig informiert bin dann muss die Hecke wenn sie 6 m oder höher ist sowieso eigentlich 2 meter (wenn ich auch hier richtig informiert bin) von unserem grundstück weg sein.

Das ist eine nachbarschaftsrechtliche respektive baurechtliche Frage, die mit der Falllage selbst zunächst nichts zu tun hat. Hier wäre der korrekte juristische Weg seitens der HV respektive der WEG gegenüber dem Nachbarn zu beschreiten.

Es kommt übrigens noch erschwerend hinzu, dass derartig weitgehende Eingriffe in Hecken zwischen dem 1.3. und dem 30.9. eines Jahres strikt untersagt sind. So sieht es § 39 Abs. 5 BNatSchG vor:

Zitat:

"(5) Es ist verboten, [...]

Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen, [...]

Zitat Ende, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html

Verstöße gegen das BNatSchG sind eine bußgeldbewehrte OWI, und der Strafrahmen geht hier bis zu € 10.000.--.

Heute kam er zu uns und meinte das wir alles bezahlen müssten.

Ob hier eine persönliche Haftung vorliegt, halte ich aus der Schilderung heraus für unsicher; die Mutter hat ja nicht in eigenem Interesse und aus eigener Intention heraus gehandelt, sondern im Auftrag als Hausmeisterin der entsprechenden Immobilie. Insofern wäre sie m.E. diesbezüglich nur Erfüllungsgehilfin der HV - sofern der Rückschnitt angeordnet wurde.

Ich rate dringend zu einem Anwalt; sofern eine Berufsrechtsschutzversicherung vorliegt, wäre es jetzt der geeignete Zeitpunkt, selbige zu kontaktieren. Eine private RS wird hier abwinken, da es sich nicht um einen Schaden aus dem privaten Lebensumfeld handelt. Gleiches gilt übrigens für die Haftpflicht.

Frepazz 
Fragesteller
 06.04.2022, 17:44

Ich habe leider nicht erwähnt das wir die Hecke vor dem 1.3 geschnitten hatten also wäre das kein Problem. Ich habe bloß erst jetzt die Frage gestellt da der Nachbar heute zu uns kam und uns gesagt hat das wir es zahlen müssen. Vielen lieben dank für die Antwort

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Das ist eine seltsame Situation. Aber habt ihr auch nochmal mit der Hausverwaltung geredet, was jetzt Sache ist? Die meisten Sichtschutzhecken wachsen ja auch wieder nach...

Ist die Situation auch so, dass der Nachbar den Rückschnitt verpennt hat und sich ewig nicht drum gekümmert hat und das deshalb dann deine Mutter machen sollte?

Wenn das die Hecke des Nachbarn ist, dann hätte die Hausverwaltung sich zunächst mit dem Nachbarn in Verbindung setzen müssen. Und wenn es die Hecke des Nachbarn ist, wieso wird nicht ihm auferlegt, seine Hecke zurück zu schneiden.
Deine Mutter hat als Hausmeisterin wahrscheinlich ein Beschäftigungsverhältnis mit der Hausverwaltung. Sie handelt auf Weisung der Hausverwaltung.

Schadensersatzforderungen müßten eigentlich gegenüber der Betriebshaftpflichtversicherung der Hausverwaltung geltend gemacht werden.

Was ja eigentlich rechtens ist weil es ja über unser grundstück geht.

Das stimmt nicht!

Es ist die Hecke des Nachbarn, die darf man nicht ohne Rücksprache schneiden.