Haustürschlüssel zurückgeben?

5 Antworten

Ja, wenn sie nicht mehr bei dir wohnt, kannst du auch den Schlüssel einfordern.. oder möchtest du dass sie auf einmal in deiner Wohnung steht

Sie hat noch Sachen in der Wohnung?

Sie ist Mitmieterin oder bist du alleiniger Mieter / Eigentümer?

Wenn es fair über die Bühne gehen soll, dann fordere sie auf bis zum Datum X ihre Sachen abzuholen. Da bietet sich dann der 31.3. als letzter Tag des Monats an, falls sie diesen Monat noch Miete gezahlt hat.

Ansonsten, wenn sie keine Mitmieterin / Mitbesitzerin ist, kannst du selbstverständlich auch die Herausgabe des Schlüssels fordern oder vorsichtshalber das Schloss austauschen.

FeSchnurs 
Fragesteller
 18.03.2023, 22:45

Sie zahlt keine Miete und Ich bin alleiniger Eigentümer des Hauses

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Kessie1  18.03.2023, 22:48
@FeSchnurs

Hat sie noch Sachen bei dir?

Du kannst, als alleiniger Eigentümer, sie natürlich des Hauses verweisen, bzw. ihr den Zutritt verwehren.

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FeSchnurs 
Fragesteller
 18.03.2023, 22:54
@Kessie1

Ein paar wenige Sachen sind noch im Haus, ja

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Kessie1  18.03.2023, 22:55
@FeSchnurs

Dann gib ihr einen Termin zur Abholung. Die Sachen auf keinen Fall einfach entsorgen!

Vor allem nicht, wenn Wertsachen dabei sind.

Da gibt es gesetzliche Vorgaben die eingehalten werden müssen.

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FeSchnurs 
Fragesteller
 18.03.2023, 23:00
@Kessie1

Das würde ich nie tun, habe ihr auch gesagt das sie jederzeit mit vorheriger Absprache die restlichen Sachen holen kommen kann. Ich möchte einfach nur die Haustürschlüssel haben, sie verweigert jedoch die Rausgabe mit der Begründung weil sie ja immernoch bei mir gemeldet ist.

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Kessie1  18.03.2023, 23:05
@FeSchnurs

Dann sollest du ihr sagen, dass sie sich ummelden soll und sie keinen rechtlichen Anspruch auf den Haustürschlüssel hat und du von deinem Hausrecht Gebrauch machst mit sofortiger Wirkung. Sie soll den Schlüssel also umgehend abgeben und zwar Morgen oder Übermorgen (je nachdem, wann du es ihr schreibst).

Sollte sie der Aufforderung nicht nachkommen, wirst du die Schlösser austauschen müssen.

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FeSchnurs 
Fragesteller
 18.03.2023, 23:08
@Kessie1

Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten

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Du darfst die Schlüssel einfordern. Mit der Ummeldung hat das null zu tun. Sie hat den Haushalt verlassen und muss die Schlüssel hergeben.-

Wenn sie keinen Miet oder Untermietvertrag hat dann kannst du sie sofort einfordern

Sobald sie ausgezogen ist, sollte sie die Schlüssel abgeben. Die Ummeldung ist ihr Bier, hat mit der Schlüsselübergabe nichts zu tun.