Schlüssel behalten trotz Auszug

8 Antworten

Er hat inzwischen eingesehen, dass er 3 Monate Kündigungsfrist hat und nur aus dem Vertrag rauskommt, wenn ich vorher einen Mitbewohner finde und ihn aus dem Vertrag entlasse.

Ihr habt einen gemeinsamen Mietvertrag vermute ich mal. Dann kann der Freund alleine nicht Kündigen bzw. wäre seine Teilkündigung unwirksam und Du allein kannst ihn nicht aus dem Vertrag entlassen und einfach einen neuen Mitbewohner in den Vertrag aufnehmen.

Folglich ist und bleibt der Freund, auch wenn er auszieht, Mieter mit allen Rechten und Pflichten. Zu den Rechten gehört u.a . das er die Mietsache nutzen/betreten darf.

Du darfst weder die Schlüssel von ihm fordern noch den Schließzylinder tauschen.

Innerhalb der 3 Monate Kündigungsfrist kann er den Schlüssel behalten. Eine Schlüsselübergabe ist ein seperater Termin, spätestens aber zur Wohnungsübergabe. Achja, wenn du nicht willst das er die Wohnung betritt wenn du selbst drin bist, beispielsweise Nachts. Stecke deinen Schlüssel etwas gedreht von innen ins Schloss. Dann kommt er auf der anderen Seite zumindest schonmal nicht rein ;)

annax3aniki 
Fragesteller
 23.05.2013, 23:10

Das Problem ist, dass er ja weiß, wann ich arbeite und hält auch gedroht hat. Ich habe Angst um meine Sache etc. Wieso sollte er den Schlüssel für eine Wohnung haben, in der er keine Sachen hat?

johnnymcmuff  23.05.2013, 23:34

Achja, wenn du nicht willst das er die Wohnung betritt wenn du selbst drin bist, beispielsweise Nachts. Stecke deinen Schlüssel etwas gedreht von innen ins Schloss.

Es gibt auch Schösser bei denen geht das trotzdem.

Das ist eine einfache Güterabwägung. Eigentlich hat er bis zum Ablauf des Vertrages das Recht, die Wohnung zu betreten. Aber was will er da noch, wenn er kein Eigentum mehr in der Wohnung hat? Manchmal muss man einsame Entscheidungen treffen. Ich würde mir für 6-10 Euro im Baumarkt ein neues Schloss kaufen, und gegen das alte austauschen. Das geht ganz schnell. Und wenn dein "guter Freund" den Schlosstausch entdeckt, heißt dass, dass er sich in deiner Abwesenheit Zutritt zu der Wohnung verschaffen wollte. Und da müsste er mir einiges erklären.

johnnymcmuff  23.05.2013, 23:31

Ich würde mir für 6-10 Euro im Baumarkt ein neues Schloss kaufen, und gegen das alte austauschen. Das geht ganz schnell. Und wenn dein "guter Freund" den Schlosstausch entdeckt, heißt dass, dass er sich in deiner Abwesenheit Zutritt zu der Wohnung verschaffen wollte. Und da müsste er mir einiges erklären.

Wenn er Miete zahlt muss er nichts erklären, sondern dann kann/darf er sich davon überzeugen, dass z.B. nicht heimlich weitervermietet wird.

Wird das Schloss getauscht, kann er mittels Schlüsseldienst das Schloss tauschen lassen und in Rechnung stellen.


Daher ist mein Vorschlag wohl besser:

Auf Miete verzichten, schriftlich festhalten und dann Schloss tauschen.

annax3aniki 
Fragesteller
 23.05.2013, 23:49
@johnnymcmuff

Nein, schlechter Vorschlag. Mit 800 Euro Auszubildenenvergütung kann man ganz schlecht 660 euro miete zahlen.

johnnymcmuff  24.05.2013, 00:12
@annax3aniki

Nein, schlechter Vorschlag. Mit 800 Euro Auszubildenenvergütung kann man ganz schlecht 660 euro miete zahlen.

Woher sollte ich das wissen? Ich habe anhand der von Dir gegebenen Informationen geantwortet.

Wenn Du solche Angst hast vor der Person, dann leihe Dir das Geld und versuche schnell einen Nachmieter zu finden aber entlasse diese Person aus dem Vertrag, dann brauchst Du auch keine Angst haben.

Also doch ein guter Vorschlag: :-)

Habe sogar noch einen. Gehe zur Arge und schilder dort den Fall und beantrage eine Darlehen zur Wohnungssicherung.

Meine Frage nun: Kann ich ihn zwingen, mir den Haustürschlüssel auszuhändigen oder darf ich das Schloss tauschen? Ich habe die Befürchtung, dass er die Wohnung betritt oder schlimmeres, was er im Übrigen schon angedroht hat. Danke im Voraus für die Hilfe.

  • Er muss bis zum Ende der Mietzeit Miete zahlen und solange hat er das Recht auf die Wohnungsschlüssel.

  • Das Schloss darf nicht getauscht werden.

Ich habe die Befürchtung, dass er die Wohnung betritt oder schlimmeres, was er im Übrigen schon angedroht hat

Rechtlich gesehen darf er das auch bis zum Ende der Mietzeit.


Allerdings muss er Besichtigungstermine dulden bzw. dafür zur Verfügung stehen.

Besichtigungszeiten Ist der Mieter darüber unterrichtet worden, dass der Vermieter das Haus oder die Wohnung verkaufen will, muss der Mieter dafür sorgen, dass die Wohnung während der ortsüblichen Besuchszeit vom Vermieter zusammen mit Intressenten besichtigt werden kann. In der Regel bedeutet dies die Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Trotzdem ist eine Terminabsprache mit dem Mieter notwendig. Ohne Termin keine Besichtigung. Überraschende Besuche muss der Mieter nicht hinnehmen. Der Mieter ist mindestens 24 Stunden vorher zu benachrichtigen, andernfalls kann er den Termin ablehnen ( AG Köln WM 1986, 86 ; AG Aachen WM 1986, 87). Bei berufstätigen Mietern kann die Anmeldefrist auch bis zu 4 Tagen betragen (z.B. Außendiensttätigkeit) (AG Münster WM 82, 282). Bei Berufstätigen sollten die Termine während zumutbarer Feierabendzeit zwischen 18:00 und 21:00 Uhr angeboten werden. Bei der Terminierung ist auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen. Kommt dem Mieter der Termin ungelegen, muss er ihn nicht akzeptieren. Der Vermieter sollte immer Ausweichtermine nennen. Es empfehlen sich "Blocktermine" bei denen die Wohnung jeweils gleichzeitig mit mehreren Interessenten besichtigt wird. Besichtigung an Sonntagen nur mit Zustimmung des Mieters, ebenso an Samstagen. In jedem Fall ist der Vermieter gehalten, Interessen zu bündeln um seinen Informationsbedarf nach Möglichkeit in einem einzigen Besichtigungstermin zu befriedigen. Es verstößt jedenfalls gegen das Gebot schonender Rechtsausübung, wenn eine Mehrzahl von Besichtigungsgründen in kurzer Folge zum Gegenstand immer neuer Besichtigungsbegehren gemacht wird (AG Hamburg (Urteil vom 23. 2. 2006 - 49 C 513/05). Es reicht aus, wenn der Mieter die Besichtigung einmal wöchentlich für 3 Stunden ermöglicht (LG Kiel WM 93, 52). Hat der Mieter schon sehr viele Besichtigungen erduldet, so reicht es aus, wenn er nur einmal im Monat für 30 Minuten die Besichtigung zulässt ( AG Hamburg WM 92, 540).

www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm


johnnymcmuff  23.05.2013, 23:19

Er ist leider nicht vernünftig, er will mich einfach nur fertig machen...

Dann bite ihm an, dass er nichts zahlen muss, er aber dafür seine Schlüssel abgibt.

Wenn er einverstanden ist, schriftlich festhalten und dann das Schloss tauschen, dann kann er auch nicht mehr lästig werden.

Wieso sollte er den Schlüssel für eine Wohnung haben, in der er keine Sachen hat?

Weil er Miete zahlt und somit das Nutztungsrecht. Das er es nicht nutzt ist dabei egal.

Ich kann eine Wohnung anmieten, muss aber nicht einziehen.

johnnymcmuff  23.05.2013, 23:25

solange er miete bezahlt, darf er auch den schlüssel behalten Hast du irgendwelche Erfahrungen, rechtliche Kenntnisse oder ist das so ein Bauchgefühl?

Das ergibt sich aus dem BGB , Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter:

§ 535

Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.


Ach ja, die Miete muss er natürlich zahlen, wenn nötig, dann Mahnbescheid erstellen lassen.

annax3aniki 
Fragesteller
 23.05.2013, 23:47

Ich kann die Miete nicht alleine zahlen. Sonst würde ich ihn aus dem Vertrag entlassen und Ende.

Was für ein Recht hat er denn, die Wohnung zu betreten, es sind keine Sachen von ihm drin, nur meine und die will er zerstören, das hat er mehrmals erwähnt und offen geschrieben.

Was für konsequenzen kann es haben, wenn ich das schloss austausche?

johnnymcmuff  24.05.2013, 00:07
@annax3aniki

Was für ein Recht hat er denn, die Wohnung zu betreten, es sind keine Sachen von ihm drin, nur meine und die will er zerstören, das hat er mehrmals erwähnt und offen geschrieben.

Das Nutzungsrecht, auch wenn er es nicht in Anspruch nimmt.

Was für konsequenzen kann es haben, wenn ich das schloss austausche?

Gemäß BGB, § 535 hast Du es ihm zur Verfügung zu stellen. Machst Du das nicht. kann er seinerseits z.B. fristlos kündigen oder die Miete um 100% kürzen oder er ruft den Schlüsseldienst auf Deine Kosten .

anitari  24.05.2013, 09:37
@johnnymcmuff

Morgen Johnny, ich glaube Du und alle anderen haben etwas entscheidendes in der Frage überlesen.

Er hat inzwischen eingesehen, dass er 3 Monate Kündigungsfrist hat und nur aus dem Vertrag rauskommt, wenn ich vorher einen Mitbewohner finde und ihn aus dem Vertrag entlasse.

Das bedeutet das es vermutlich einen gemeinsamen Mietvertrag gibt.

johnnymcmuff  24.05.2013, 19:36
@anitari

Das bedeutet das es vermutlich einen gemeinsamen Mietvertrag gibt.

@anaax3aniki:

Sollte das der Fall sein, das Ihr den Vertrag gemeinsam unterschrieben habt, könnt Ihr nur gemeinsam kündigen oder gemeinsam mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag machen, und falls der Vermieter will, kann er mit Dir einen neuen Vertrag abschließen.

solange er miete bezahlt, darf er auch den schlüssel behalten

Reanne  23.05.2013, 23:09

richtige Antwort!

annax3aniki 
Fragesteller
 23.05.2013, 23:09

Hast du irgendwelche Erfahrungen, rechtliche Kenntnisse oder ist das so ein Bauchgefühl?

johnnymcmuff  23.05.2013, 23:32
@altawas

das ist logik

Bei mir die Kenntnisse vom BGB, § 535