Hausrat - Erbe bei Tod - Wohnrecht Eltern?
Hallo,
ich habe vor über 10 Jahren das Haus meiner Eltern abgekauft und ein Haus an das bestehende Haus angebaut. Somit stehen jetzt "zwei Häuser" auf dem Grundstück, welche mir gehören (alles per Notar gelaufen). Meine Eltern haben Wohnrecht auf Lebenszeit, solange eine häusliche Versorgung möglich ist.
Es gibt zwei Geschwister. Wie ist die Regelung des Hausrates bei Tod beider Eltern geregelt? Was darf in meinem Haus bleiben? Der Gedanke ist hier besonders auf Küche und Badezimmer gerichtet. Muss (wenn nicht genau beschrieben) alles aufgeteilt werden, oder gehört etwas/teilweise in der Wohnung mir, da es mein Eigentum ist?
1 Antwort
Hallo Hotti,
wenn du ein Haus von deinen Eltern kauft, dann sollte im Kaufvertrag oder in einem weitern Vertrag geregelt sein, wem zum Beispiel die Einbauküche gehört. Die Reglung könnte auch mündlich erfolgt sein. Ansonsten gehört sie den Mietern/Eltern.
Aber das ist auch ziemlich egal. Was ist denn eine gebrauchte Einbauküche wert? Wenn sie nicht irrsinnig teuer war und fast neu ist, dann wird sie mit null Euro bei einem Gutachten bewertet. Wenn sie schon mal da ist, dann ist das o.k.. Aber was wollen denn deine Geschwister mit einer alten Einbauküche machen? Da ist ja der Ausbau teurer als der Zeitwert. O.k., sie können dich ärgern, wenn sie das wollen.
Die Badewanne gehört natürlich dir. Alles andere, siehe Küche ;-)
Viel Erfolg!
Karliemeinname