Hausdurchsuchung ohne Grund, kann man dagegen Rechtlich vorgehen?

11 Antworten

da war mehr, als nur die Person zu kennen.

da liegt ein begründeter Verdacht vor.

kann man jetzt dagegen rechtlich vorgehen?

klar, ob das von Erfolg gekrönt ist, steht auf nem anderen Blatt


C3P000 
Fragesteller
 19.11.2021, 00:33

^^

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peterobm  19.11.2021, 00:35
@C3P000

das hat der Richter anders gesehen - das kann er begründen,

Käse gefressen

2

Du kannst natürlich rechtlich dagegen vorgehen, wenn du der Meinung bist, dass die Durchsuchung nicht gerechtfertigt war. Sofern die Hausdurchsuchung gerichtlich bewilligt wurde, stehen deine Erfolgschancen aber relativ schlecht.

Die Behörden werden wohl einen berechtigten Grund zur Annahme gehabt haben, dass sich in der Wohnung möglicherweise Beweismittel für die Tat befinden, einfach so zum Spaß, nur weil man eine Person kennt, machen sie keine Hausdurchsuchungen.

Der Richter muß nichts freigeben, er hat einen Durchsuchungsbeschluss verfast und unterschrieben. Warum er es tat, entscheidet er selbst, sonst niemand.

Natürlich kannst Du durch Gerich die Unrechtmäßigkeit der Durchsuchung feststellen lassen, die Erfolgsaussichten sind schlecht.

Wir kennen nicht die Sache im Detail, was wurde der "Person" vorgeworfen und was hast Du damit zu tun? Daa müssen schon konkrte Dinge bekannt sein, die Polizei und Richter werten müssen.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Die Hausdurchsuchung wird nicht ohne Grund gewesen sein wenn ein Richter das freigibt. Klar kannst du dich darüber beschweren und anfechten dass das so okay war, nur dass du damit durchkommst wird sehr, sehr unwahrscheinlich sein und dich nicht wenig kosten.

Also um das mal zu erklären.

Eine Durchsuchung wird NICHT erst gemacht, wenn man sicher ist, beweisen kann, dass jemand was verbrochen hat, sondern wenn ein ausreichend großer Verdacht besteht.

Man hat selbstverständlich noch keine Beweise, die Durchsuchung soll ja gerade den Beweis liefern - oder nicht liefern.

Die Durchsuchung ist eine wunderbare Maßnahme. Sie zeigt, ob jemand an irgendwas beteiligt gewesens ein könnte. Sie zeigt aber auch, wenn dem nicht so ist, wenn nämlich nichts gefunden wurde.

Hausdurchsuchung ohne Grund,

Der Grund ist ein Verdacht, wie bereits erklärt.

Hallo, sagen wir mal bei einem wurde eine Hausdurchsuchung die von einen Richter freigegeben wurde

Ein Richter gibt nicht frei, er ordnet diese an, durch einen sogenannten Durschsuchungsbeschluss.

Hierbei erkennt demnach aufgrund von Anhaltspunkten, da könnte vielleicht was vorliegen. Und dieses Vielleicht reicht aus.

durchgeführt, man selber hat aber nichts mit der sache zutun, bloß man kennt die Person um die es sich handelt,

Dann kommt das bei der Duchsuchung raus.

die Polizei findet bei einem nichts

Eben. Damit wird dann klar, es bestand zwar ein Verdacht, ein Vielleicht, jedoch hat sich das nicht bestätigt, weil nichts gefunden wurde.

Damit beweist die Durchsuchung, dadurch, dass dabei nichts gefunden wurde, da war nichts.

weil man logischerweise nichts mit dem Fall zutun hat,

Das weiß man ja vor der Durchsuchung gar nicht.

kann man jetzt dagegen rechtlich vorgehen?

Ja klar. Man kann die Verdachtsgründe prüfen lassen. Jedoch nochmal, ein verdacht reicht, man muss vor einer Durchsuchung nicht beweisen können, da ist was. Man durchsucht, um zu prüfen, ist das was oder ist da nichts.