Kann, man wenn man ein fahhrad Unfall, hatte, und man hat sich erschreckt wegen das martinshorn dagegen rechtlich vorgehen und Schadensersatz fordern /Klagen?

15 Antworten

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Fordern kann man alles, bekommen nur wenig, Wenn du dich da erschreckst, hast du vorher schon etwas falsch gemacht. Mit Einsatzfahrzeugen ist im Straßenverkehr immer zu rechnen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Nein, natürlich nicht, da diese akustische Einrichtung zur Benutzung im Straßenverkehr vorgesehen ist, jeder Verkehrsteilnehmer damit rechnen muss und kein Gesetz, keine Verordnung und keine Regel gebrochen wurde. Die Benutzung des Folgetonhornes ist im Paragraph 38 StVO geregelt, daran hat sich der Maschinist zu halten, wenn der Einsatzauftrag die Fahrt damit anordnet.

Da ist der Radfahrer ganz klassisch "selber Schuld".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein kannst du nicht!,

Wir als Fahrer von Einsatzfahrzeugen sind gesetzlich verpflichtet das Signalhorn sowie das Blaulicht von der Wache bis zur Einsatzstelle laufen zu lassen. Zudem finde ich es eine Frechheit kollegen die grade im begriff waren zu einem Einsatz zu fahren ggf noch Ehrenamtlich verklagen zu wollen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, das kann man nicht. Solche Geräusche gehören zum normalen Lebensumfeld.

Man kann gegen alles rechtlich vorgehen. Die Frage ist bloß, ob mit oder ohne Erfolg.

In dem Fall würde ich prophezeien, dass du kein Schmerzensgeld kriegst, weil das Martinshorn zu den ganz normalen Geräuschen im Verkehr gehört und wenn dich normale Geräusche so aus der Bahn werfen, dass du deswegen einen Unfall baust, dass dir die Eignung zum Fahradfahren aberkannt wird.