Hat man recht auf Frührente bei einem Arbeitsunfall?

5 Antworten

Über eine Unfallrente wird erst NACH Abschluss der Heilbehandlung entschieden. So lange wird auch das Verletztengeld geleistet (keine Begrenzung auf 78 Wochen).

Zeichnet sich das Ende der Heilbehandlung ab, wird er gutachterlich von der BG beurteilt. Ergibt sich eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 %, hat er Anspruch auf eine BG-Rente. Diese wird dann unabhängig von seinem Folgeverdienst geleistet.

Die Höhe errechnet sich aus dem Brutto-Einkommen der letzten 12 Monate VOR dem Unfall.

Bei 100 % MdE wäre die Jahresrente 2/3 dieses Jahreseinkommens.

Beispiel: MdE 30 Jahreseinkommen 36.000

2/3 sind 24.000 also 2.000 € monatlich. bei 30 % ergibt sich eine Rente von 600 €.

Kommt darauf an wie schwer dein Mann verletzt wurde,ob er nur Berufsunfähig ist ist (nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann), oder ob er überhaupt nicht mehr arbeiten kann, das wäre dann Erwerbsunfähig.

Bitte schau wo in deiner Nähe eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist, rufe dort an und lasse dir einen Beratungstermin geben.

Dor kannst du dich aufklären lassen, wie das bei deinem Mann wäre und wie das alles mit Gutachten vor sich geht.

Dein Mann sollte aber auf keinen Fall seinen Arbeitsplatz selber kündigen, selbst wenn ihm das nach längerer Kankheitszeit nahegelegt werden sollte,oder Auflösungsvertrag angeboten würde).

Nein, man bekommt nicht automatisch einen (Früh-)rentenbescheid nur weil man einen Arbeitsunfall hatte.

Momentan ist er arbeitsunfähig. Das sagt nichts darüber aus, wie seine Aussichten sind in nächster Zeit wieder arbeitsfähig zu werden.

Neun.

Man hat nicht pauschal ein Recht auf eine BG Rente.

Rente gibt es nur, wenn dauerhafte Schäden bleiben

In der gesetzl. RV muss man erwerbsgemindert sein für einen Rentenbezug.

Das liegt auch nicht pauschal vor nach einem Arbeitsunfall

nein dann würde man Berufsunfähigkeitsgeld bekommen.