Berechnung von Arbeitslosengeld (zuvor Arbeitsunfall)?


22.04.2020, 13:19

die Berufsgenossenschaft zahlte auch Beiträge in meine Arbeitslosen und Rentenversicherung ein. Das Arbeitsamt zählt diese einbezahlten Beiträge aber nicht mit.

3 Antworten

Das AlG 1 errechnet sich aus den 12 Monaten vor dem Unfallereignis. (wie übrigens aus das Verletztengeld)

Bezug ist IMMER das beitragspflichtige BRUTTO-Einkommen.

Hi.

Beim Arbeitslosengeld wird immer auf das Entgelt abgestellt - Verletztengeld ist aber eine Sozialleistung und wird daher nicht mitgerechnet.

§ 156 Ruhen des Anspruchs bei anderen Sozialleistungen

(1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die ein Anspruch auf eine der folgenden Leistungen zuerkannt ist:

  1. Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose,
  2. Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld oder Übergangsgeld nach diesem oder einem anderen Gesetz

Aber:

§ 152 Fiktive Bemessung

(1) Kann ein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des auf zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmens nicht festgestellt werden, ist als Bemessungsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. In den Fällen des § 142 Absatz 2 gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass ein Bemessungszeitraum von mindestens 90 Tagen nicht festgestellt werden kann.

Diese fiktive Bemessung sollte geprüft werden!

Viel Glück!

weiserkaefer 
Fragesteller
 10.04.2020, 14:29

das ist keine Antwort auf meine Frage. Bekomme ich jetzt wirklich weniger als Hartz 4, obwohl ich vor dem Arbeitsunfall 2000 verdient habe? Ich muss also jetzt ins betteln gehen. Wieso und wozu zahlt denn dann überhaupt die Unfallkasse in die Arbeitslosenversicherung mit ein? Da kann ich js jetzt gleich von der Brücke springen.

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weiserkaefer 
Fragesteller
 10.04.2020, 14:40
@weiserkaefer

was soll ich jetzt tun?Hiiiilfe.

ich kann nicht davon leben. Ich will nicht in der Fußgängerzone betteln. Das ist aber doch eh verboten. Lebe ich jetzt auf der Straße. Nur weil ich vor der Arbeitslosigkeit einen Arbeitsunfall hatte?

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expertsv  11.04.2020, 10:44
@weiserkaefer

Die Frage wurde doch angemessen beantwortet. Es sollte geprüft werden, ob die Berechnung korrekt ist. Einen passenden Paragraphen hast du erhalten.

Der Berechnung kannst du sicher nicht hier bei Gutefrage widersprechen, sondern bei der Agentur für Arbeit.

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Die Unfallkasse zahlt auch Beiträge in meine Renten- und Arbeitslosenversicherung ein.

Dann muss dies bei der Berechnung von ALG I wie auch bei vorheriger Krankengeldzahlung mit berücksichtigt werden.

Verletztengeld nach einem Arbeitsunfall ist eine dem Krankengeld vergleichbare Lohnersatzleistung,

Denn sonst würde eine Ungleichbehandlung vorliegen.

Stelle den entsprechenden Antrag und gehe in den Widerspruch, wenn Du wirklich nur ein solch geringes ALG I "zugesprochen" bekommen würdest.

Zusätzlich wende Dich dann an einen Fachanwalt für Sozialrecht, bzw. an eine entsprechende Beratungsstelle ..... z.B. Caritas.