Bekommt meine Mutter Ärger beim jobcenter?
Hallo liebe Leute,
Mein Mutter ist arbeitsunfähig und hat 2 Kinder, mich und noch ein weiterer ,
Ich habe mich für 5 Wochen Wochenenden Zeitungs austragen angemeldet und gestern den Vertrag dazu bekommen,
Doch diese benötigt einen steueridenfikationsnummer was ich nicht habe.
Ich werde ungefähr 230€ für die 5 Wochen bekommen,
Was soll ich tun ?
Mfg.
4 Antworten
Nö, wieso soll das Ärger geben? Wenn du mehr als den Freibetrag verdienst, gibt es halt entsprechend weniger Geld vom Jobcenter. Das Jobcenter freut sich da.
na dann ... gibt es vermutlich auch Ärger - da nicht angezeigt ...
Hallo Ihr Da der Sohn verdient das Geld durch Zeitungen austragen und nicht die Mutter , hat mit der Mutter nichts zutun
Deine Mutter bekommt nur dann ggf. Ärger, wenn die Aufnahme der Tätigkeit und der Verdienst nicht rechtzeitig dem Jobcenter gemeldet werden.
Am besten eine Fotokopie des beidseitig unterschriebenen Vertrags an das Jobcenter schicken.
Wenn eine Steueridentifikationsnnummer gefordert wird, ist es vermutlich kein Minijob, sondern eine sozialversicherungs- und steuerpflichtige Tätigkeit.
Das ist aber insofern egal.
Wegen der Steueridentifikationsnnummer wende Dich an Deine Mutter und siehe die Antwort von @rockthekrokodil.
Bist Du volljährig?
Hallo angeblich bekommt man die Nummer schon als Baby , finde das seltsam habe auch schon Zeitungen ausgetragen aber die Nummer musste ich nie geben, Du kannst mal auf deinem Rathaus nachfragen ob sie die Nummer haben, oder beim Finanzamt. 230 € für 5 Wochen ist sehr viel. Du kannst den Verantwortlichen mal fragen, warum er das Finanzamt einbeziehen will, ist doch unnötig , Du musst dann unnötiger weise im nächsten Jahr eine Einkommensteuer machen um das Geld wieder zu bekommen .
dir eine Steueridentifikationsnummer besorgen bzw. die vorhandene erfragen
Ist alles hier beschrieben:
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/FAQ/faq_node.html
Deine Mutter sollte sie aber haben.
Die Mutter ist verpflichtet Hinzuverdienste in der Bedarfsgemeinschaft anzuzeigen