Hat man in Deutschland ein Recht auf sauberes Trinkwasser?
Mal angenommen bei einem Störfall wird das Trinkwassernetz einer Kleinstadt mit 10.000 Einwohnern so kontaminiert, dass abkochen nicht ausreicht, um es trinkbar zu machen.
Welche Rechte habe ich dann gegenüber der Gemeinde? Müssen die dann Tankwagen mit Trinkwasser an verschiedenen Stellen aufstellen, oder muss ich mir mein Trinkwasser selber aus 10 km Entfernung bei Freunden oder Bekannten abzapfen und nach Hause schleppen?
5 Antworten
Ein entsprechendes Grundrecht gibt es bisher nicht. Die Wasserversorgung ist aber üblicherweise privatrechtlich geregelt, so dass eine Belieferung mit nicht verzehrbarem Wasser einen Mangel darstellt, d.h. die Mehrkosten für den Bezug von Mineralwasser (allerdings billigste Sorte) bzw. das abkochen des Wassers könnte man wohl als Schadenersatz verlangen, abweichende Versorgungsbedingungen dürften rechtlich unwirksam sein; allerdings bezieht sich das natürlich nur auf den Trinkwasseranteil, für Dusche und Waschmaschine gilt das nicht, dafür dürfte das Wasser in der Regel geeignet sein.
Was nützt ein Recht, wenn das Bestätigte nicht vorhanden ist? Da kann man nichts machen, Gülle im Grundwasser und Roundup im Bier nachgewiesen, das sind die Zustände. Trinkwasser gilt in DE als das bestüberwachte Lebensmittel, heißt es, somit ist bekannt, wie es aller Orten aussieht.
https://lebensraum-permakultur.de/category/landwirtschaft-2/page/8/
Es gibt darueber gegensätzliche Meldungen, die sich somit widersprechen.
Jede Fam. hat auch ein Recht auf einen Kindergartenplatz, aber es fehlen ueber 370 Tsd. davon in DE. Wo nichts ist, da hat der Kaiser sein Recht verloren, lautet ein geflügelter Satz in DE.
Es gibt in Deutschland eine Trinkwasserverordnung, die die Wasserqualität regelt.
Diese enthält auch im Detail welche Auflagen der Wasserversorger zu erfüllen hat und sie legt auch sämtliche denkbaren Grenzwerte fest. In wie weit man allerdings Rechte gegenüber dem Versorger (das ist nicht zwingend die Gemeinde) geltend machen kann sagt sie nicht. Also insbesondere was passiert wenn die Qualität nicht in Ordnung ist. Dann muss der Versorger das zwar beheben bzw. das Wasser kann seinen Trinkwasserstatus verlieren, sonst passiert erstmal nichts. (Zumindest nichts was mit konkreten Versorgungsansprüchen verbunden wäre.)
Man hat als Bürger zwar das Recht aus jedem oberirdischen Gewässer für seinen Privatbedarf Wasser zu entnehmen. Man hat aber nach meinem Wissen kein formelles Recht auf eine Garantie der Wasserversorgung durch den Staat oder die Gemeinde. Also hat man letztlich wahrscheinlich auch kein Recht auf öffentlich garantierte Trinkwasserversorgung.
Davon gehe ich stark aus. Leitungswasser ist wohl nicht umsonst das Lebensmittel in Deutschland, dessen Qualität am besten kontrolliert wird.
Gar keine.
Ganz im Gegenteil!
Die Bundesregierung empfiehlt dass jeder einen Vorrat (auch Wasser!) für mindestens zehn Tage bei sich zuhause hat.
Deine Gemeinde könnte sich also darauf berufen und sagen, dass sie mindestens zehn Tage Zeit hat um eine Ersatzversorgung zu organisieren.