Hat man als verbraucher irgendwelche rechte, wenn der Paketbote das Paket das Paket irgendwo im Treppenhaus oder Nachbarn abgibt und es dabei verloren geht?

5 Antworten

Ja. Denn jedes DHL-Paket ist versichert. DHL haftet dafür.

Wenn der DHL-Bote den Empfänger nicht antrifft, dann darf er es nur abstellen, wenn es einen Abstellvertrag gibt. Ansonsten muss er es bei einem Nachbarn abgeben und den Empfänger benachrichtigen oder es in einen Paketshop oder in eine Packstation bringen.

lilatrudi  23.04.2022, 18:23
…dann darf er es nur abstellen, wenn es einen Abstellvertrag gibt.

Auch dann dürfen die Sendungen nicht im Treppenhaus oder vor der Haus.-oder Wohnungstür abgelegt werden.

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simonpeters1979  23.04.2022, 19:54
@lilatrudi

Doch. Wenn es einen Abstellvertrag gibt, der besagt, es kann im Hausflur / vor der Wohnungstür abgelegt werden, dann darf er das sehr wohl.

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lilatrudi  23.04.2022, 20:10
@simonpeters1979

Nein, das darf er nicht.
Wenn du also die Zustellvorschriften der Post nicht kennst, solltest du solche Behauptungen unterlassen.
Die Zusteller werden in Regress genommen, wenn der Kunde behauptet, nichts erhalten zu haben. Momentan passiert das leider vermehrt.

Die Post kontrolliert durchgängig die Ablageverträge und informiert die Kunden, dass so ein Ablageort nicht den Vorgaben entspricht und der Vertrag wird gecancelt.

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simonpeters1979  25.04.2022, 11:28
@lilatrudi
Nein, das darf er nicht.

Ja ne... is klar. Dann erkläre mir doch bitte den Sinn eines Ablagevertrags, wenn der DHL-Mann das Paket am vom Kunden gewünschten Ort nicht ablegen darf.

Wenn du also die Zustellvorschriften der Post nicht kennst, solltest du solche Behauptungen

🤦‍♂️ Ich weiß das aus persönlicher Erfahrung als DHL-Bote. Aber egal. 😂

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lilatrudi  25.04.2022, 12:47
@simonpeters1979
Ich weiß das aus persönlicher Erfahrung als DHL-Bote.

Ich finde es bedenklich, dass selbst die Zusteller die Vorschriften nicht kennen. Deshalb auch die ungewöhnlich vielen Regressforderungen. Du als Zusteller bist dafür verantwortlich, dass der Ablageort den AGBS entspricht, das ist z. B. bei "Haus/Wohnungstür nicht der Fall.

Gib mal in der "Smart Connect App" die Stichwörter "Ablagevertrag Darauf müsst ihr achten" ein. Kannst noch was dazulernen.

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Kommt darauf an, wie das Paket versichert war und ob es als Paket verschickt wurde. Als Empfänger kannst Du da nicht viel tun. Der Absenden ist Kunde und muss den Antrag stellen.

Seit Corona Zustellung kontaktlos, haftet der Absender dafür, sofern Er ein Händler war, bei Privat das Versandunternehmen.

du hast das Recht auf die Sendung ggü dem Absender/Händler.

ggü dem Paketdienst hast du überhaupt keine Rechte, denn du stehst in keiner Geschäftsbeziehung zu ihm: sein Auftraggeber ist der Händler, nicht du.