Hat man als Mieter Möglichkeiten wenn Warmwasser erst nach 2 Minuten kommt?

5 Antworten

Hallo Aaaiiikkkllll,

vor kurzem hatten wir noch gar kein warmes Wasser in der Wohnung, nun haben wir welches nur am Waschbecken wartet man keine 2 Minuten und lässt das Wasser laufen..

Möglicherweise ist die Ursache hierin zu finden, denn wenn neue Leitungen verlegt wurden aber aus Sparmaßnahmen die Zirkulationsleitung schon weit vor der Entnahmestelle endet, kann es zu diesem Mangel kommen!

Oder kann dieses Problem behoben werden..

Wahrscheinlich nicht einfach so, denn dazu müssten die Rohre erneut freigelegt werden, um die Zirkulationsleitung anders zu verlegen!

Ich vermute, die Dusche ist vor dem Waschbecken und die Zirkulationsleitung endet hier, darum ist dort das Warmwasser sofort verfügbar, es aber den Weg bis zum Waschbecken erst noch überwinden muss!

Zunächst sollte man das Anliegen kundtun, sonst kann es ja niemand wissen und entsprechend bearbeiten. Bevor man irgendwelche Kürzungen vornimmt, muss man schon kommunizieren. Melde es der Hausverwaltung.

Wenn das Phänomen nur am Waschbecken auftritt und sonst nicht, ist das schon sehr kurios. Die Wasserleitungen sind ja im Haus überall die gleichen.

Ich würde erst einmal prüfen, ob die Eckventile der Mischbatterie (unterhalb des Waschbeckens) richtig aufgedreht sind. Vielleicht ist auch die Mischbatterie defekt.

Was es auch ist: Informiere den Vermieter. Da es nur den Waschtisch betrifft und nicht Küche und Dusche, sehe ich auch kein Recht auf Mietminderung.

Der normgemäße Kaltwasservorlauf bei der Entnahme von Warmwasser darf nicht länger als 10 Sekunden dauern. Dabei dürfen höchstens 5 Liter Kaltwasser vorlaufen. Dies entschied das Amtsgericht Köpenick in einem Fall, in dem es in der Wohnung eines Mieterehepaars zu einem Kaltwasservorlauf von ca. 10 Liter kam, bevor warmes Wasser aus der Leitung floss. Dies geschah immer dann, wenn längere Zeit kein Warmwasser abgenommen wurde, insbesondere also am Morgen.

Mehr zum Thema Mietminderung finden Sie auf mietminderungstabelle.de und in den "10 wichtigen Tipps zur Mietminderung".

Das Gericht folgte den Ausführungen der betroffenen Mieter, die vorgetragen hatten, dass sie bei einem Duschbad am Morgen immer einen 10 Liter Eimer Wasser benutzt hätten, um das vorlaufende Kaltwasser aufzufangen, um dieses für andere Zwecke zu verwenden. Der Eimer sei randvoll mit Wasser gelaufen, bevor warmes Wasser anlag. Dies sei, so die Richter, ein "ungewöhnlich langer und übermäßiger Kaltwasservorlauf".

Übermäßiger Kaltwasservorlauf belastet Mieter zweifach

Dies belaste die Mieter gleich in zweifacher Hinsicht: Zum einen durch die Minderung der Tauglichkeit der Mietsache bei der Warmwasserversorgung, und zum anderen durch die zusätzlichen Kosten für den übermäßigen Kaltwasservorlauf. Insbesondere dadurch, dass die Mieter neben den Einschränkungen des Mietgebrauchs auch noch mit Mehrkosten für den Wasserbrauch belastet werden, sei die vorgenommene Minderung in Höhe von 10 % der Grundmiete angemessen.

Norina1603  16.02.2023, 13:38
und zum anderen durch die zusätzlichen Kosten für den übermäßigen Kaltwasservorlauf.

Nicht nur das, denn möglicherweise, falls ein Warmwasserzähler eingebaut ist, wird das auch schon als Warmwasser angerechnet!

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Bei mir kam das Warmwasser noch nirgendwo sofort, - also auch nicht in früheren Wohnungen. - Scheint also ziemlich normal zu sein!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung