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Hat eine Oma ein recht auf Ihr Enkelkind?

gefragt von loloololoo am 02.05.2009 um 0:07 Uhr

Ich habe ein Problem mit meiner Mutter. Meine Mutter sagt sachen wie (Oh, hat die Mama Dir die Mütze falsch angezgen?, Komm die Oma macht das richitg.) Ich denke nur etwas weiter, wenn sie so etwas änliches weiterhin macht, wird irgendwann mein Sohn denken ich würde alles falsch machen und meine Mutter (Oma) alles richitg. So kann das nicht weiter gehen. Desweiteren bekahm ich gestern 3 Anrufe ich soll doch meine Mutter anrufen. Dann stellt sie so viele Fragen: Was machst Du? Wo bist Du? Wie geht es dem kleinen?Was macht er? Wie geht es Dir? Und Dein Mann? Gib dem kleinen doch bitte einen Kuss von mir. Und das täglich. Jeden Tag und dann soll ich täglich berichten was für fortschritte der kleine macht. Das nervt. Deswegen möchte och den Konntakt ewt abbrechen, weil dieses hinterhertelefonieren meinem Mann auf die Nerven geht und er kurz davor ist mir ein Ulitimatum zu stellen. Kann meine Mutter Gerichtlich vor gehen? Bitte achtet nicht so auf die rechtschreibung, ich habe eine kleine schwäche dafür. Danke für eure Antworten.


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Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 2. Mai 2009 00:10
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Ja, das kann sie auch einklagen. Aber um das zu umgehen, solltest Du lieber vernünftig mit ihr reden. Ihr erklären, dass Dich das nervt. Dass Du nun alt genug bist und eine eigene Familie hast. Dass Du sie gern an Deiner Familie teilhaben lässt, wenn sie ihre Ansprüche runterschraubt. Bei mir hat das zumindest geholfen.

Kommentar von marcel1973 am 2. Mai 2009 00:11

DH

Kommentar von artemis47u am 2. Mai 2009 00:14

sie hat keine chancen, wenn sie sich so verhält und es stehen ihr nur ein paar stunden im monat zu...


Indianwolf
beantwortet von Indianwolf am 2. Mai 2009 00:09
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ich glaube es gibt ein gesetz,daß großeltern es einklagen können,ihre enkel zu sehen. aber einschränken kannst du es natürlich,es ist ja schließlich dein kind und du bist die erziehungsberechtigte! vlt. hilft dir das hier: http://grosseltern-report.de/posts/655-umgangsrecht-fuer-grosseltern-nur-wenn-es...


anonym
beantwortet von artemis47u am 2. Mai 2009 00:09
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wenn du das nachweisen kannst.. hat sie wenig chancen.. eine oma darf nicht negativ auf das familiensystem des kindes einwirken...


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 2. Mai 2009 00:10
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Ich glaube sie hat keine Rechte den Kleinen zu sehen. Ich würde es mir aber nochmals überlegen sie so zu bestrafen


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 2. Mai 2009 00:10
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Kannst Du mit Deiner Mutter reden? Vielleicht auch gemeinsam mit Deinem Mann? Sie sollte sich nicht soooo einmischen. Natürlich macht sie sich Gedanken um ihr Enkelkind, aber das geht eindeutig zu weit. Versuch mal, mit ihr einen Tag in der Woche auszumachen, an dem sie Euch besuchen kann oder - wenn das Wetter so schön ist - ihr gemeinsam zum Spielplatz geht. Der Besuch kann ja dann vielleicht von 2 - 5 Uhr gehen, dann ist genug. Allerdings muss das dann von beiden Seiten eingehalten werden.

Kommentar von Bcf6e75a29c3953e1179a338ced26cf3small29soli am 2. Mai 2009 00:23

Sehr gute Idee, DH


anonym
beantwortet von marcel1973 am 2. Mai 2009 00:11
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Rede mit Deiner Mutter über Deine Bedenken, das ist das sinnvollste. Sag Ihr auch , dass Ihr nicht so viel Zeit habt zum telefonieren. Einmal alle paar Tage telefonieren muss reichen. Wenn Du den Kontakt abbrichst, wird sie es vielleicht nicht verstehen, sie meint es vielleicht nur gut. also rede mit ihr.


birgonia
beantwortet von birgonia am 2. Mai 2009 00:11
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Ich mag es nicht, wenn man keinen Klartext redet. Sprich Deine Mutter doch direkt an und erklaere ihr, dass sie Deine Gefuehle verletzt. Oder schreibe ihr einen Brief.
Fuer mich waere es ein Traum, eine Oma zu haben, die so toll mitarbeitet.

Kommentar von artemis47u am 2. Mai 2009 00:19

du nennst das toll, wenn sie die mutter ausspielt? na gehts noch?.. die gute oma hat ein kontrollsystem am laufen.....

Kommentar von 489c576691032233718dc8013e301a7bsmallbirgonia am 2. Mai 2009 00:46

Ich finde es kindisch. Mein Kind, dein Kind... Was soll der Quatsch, sich in der Familie gegenseitig zu verklagen... Oder ueberhaupt darueber nachzudenken. Geht's noch? Man kan sich wirklich mal erwachsen auffuehren!


Strenwanderer
beantwortet von Strenwanderer am 2. Mai 2009 00:12
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Ich denke schon. Aber was ich Entfehlen kann, das Ihr Du mit Deinr Mutter Ausspricht und das vieleicht mit einer außen Person. Auf Passieren dann wunder.


Milwa
beantwortet von Milwa am 2. Mai 2009 00:14
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Die Oma könnte tatsächlich ein Besuchsrecht einklagen.

Da solltest du dich aber beim Jugendamt erkundigen.

Vielleicht hilft euch ja aber auch eine Gesprächstherapie, da es für mich so aussieht, als wenn da zwischen dir und deiner Mutter noch vieles zu klären ist.

Alles Gute für dich.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 2. Mai 2009 00:19
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Juristisch gesehen ist das Recht der Leiblichen Eltern staatlich geschützt, während das der Großeltern im Wesentlichen die Elteriche Zustimmung voraussetzt. Allerdings sind Umgangsrechte teilweise Gewohnheitsbedingt: Wenn die Beziehung des Kindes zu den Großeltern stark war, dann kann es nicht plötzlich unterbunden werden. War es dagegen kaum ausgebrägt, so bedarf die Beziehungsaufnahme einer ausdrücklichen Zustimmung. Auch hat das Kind mit dem Alter zunemende Mitspracherechte. Spätestens mit 16 kann das Kind selbst bestimmen, mit dem es umgang hat, außer in ganz krassen Fällen.


friendpiet
beantwortet von friendpiet am 2. Mai 2009 00:09
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hmm ja ich versteh dich aber rechtlich darf ess damit keine probleme geben


yura4
beantwortet von yura4 am 2. Mai 2009 00:10
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ya hat sie!! wenn die eltern zu schlechtsind hat die oma auch rechte!


mentecaptum
beantwortet von mentecaptum am 2. Mai 2009 00:10
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Nein, kein einklagbares.
Aber ich kenne diese nervtötenden, besserwissenden Großeltern nur zu gut... http://www.gutefrage.net/frage/wieso-sind-grosseltern-ihren-enkeln-gegenueber-na...


Acer2009
beantwortet von Acer2009 am 2. Mai 2009 00:11
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Du kannst jederzeit den Kontakt zu deiner Mutter abbrechen. Nur ob das wirklich sinnvoll ist sollte man sich gut überlegen.


Strabahner
beantwortet von Strabahner am 2. Mai 2009 21:30
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Also ihr müsst erst einmal recherchieren bevor ihr hier eine Meinung abgebt!!! Ein Recht auf Umgang hat die OMA nicht!!! Nur die Eltern haben ein Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Alle anderen müssten es sich dann einklagen! Aber nur begründet. Das Familiengericht wird gänzlich oder zum Teil unbegründetete Klagen, auf Hinweis des Kindeswohls abweisen.Und eine Einmischung in die Erziehun bzw. das Schlechtreden eines Elternteils kann ein solches Umgangsanrecht verwirken!


anonym
beantwortet von WaiseFrau am 2. Mai 2009 23:40
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1-sie kann gerichtlich dagegen vorgehen 2.ich verstehe nicht, was daran so schlimm ist. die omas sind nun mal so und ich finde es schön, dass sie soviel interesse zeigt anstatt gar keine. vielleicht nervt das dein mann und lässt dich von ihm eher manipulieren?


anonym
beantwortet von WaiseFrau am 2. Mai 2009 23:49
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ich bitte meine Mutter ständig, ob sie auf unser kind aufpassen kann. wegen generationsunterschied ist es manchmal schwierig sich gegenseitig zu verstehen.eigene mutter kann doch nicht so schlimm sein. denk einfach noch mal darüber nach und sehe von der positiven seit, wenn dich was stört sag es ihr ganz konkret und wiederhole dich wenn es sein soll. so mache ich mit meiner mutter.


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