Hartz4 wohnung mieten OHNE Zusage von Jobcenter?
Moin, wie lange kann das Jobcenter die miete unangepasst lassen? Folgendes Thema: Der Peter ist seit 5 Jahren Kunde beim Jobcenter und ist vor 4 Jahren aus einer 1 zimmerwohnung, in eine 2 Zimmerwohnung gezogen, die größer und teurer ist, aber alles noch im rahmen des erlaubten.
Den Umzug hat er problemlos bewältigt. Nun zahlt Jobcenter seit 4 Jahren nur die Miete der alten Wohnung, und dem Peter fehlen jeden monat 80€ deswegen. Meine Frage ist nun, wielange darf das jobcenter die gekürzte Miete zahlen, bzw. Wann kann man die Miete "neu verhandeln "? Peter kann doch jetzt nicht für immer so wenig Miete kriegen, oder!?
3 Antworten
Peter hat seit Umzug rechtlichen Anspruch auf die volle Miete der neuen Wohnung, da sie, wie du sagst, im Rahmen liegt. Er soll das schriftlich beim Jobcenter einfordern und den Mietvertrag in Kopie mitgeben. Am Empfang abgeben und Eingangsstempel geben lassen, wichtig! Dann ist das Jobcenter im Zugzwang. Ob er das rückwirkend bekommt, wenn er beim Jobcenter den Umzug erst jetzt angezeigt hat, weiß ich nicht.
Und soll das eine Ablehnung sein? Was wurde denn von wem abgelehnt? Hilf mir mal.
Das Jobcenter schrieb daraufhin in einem Brief, dass das nicht rechtens war und sie die Miete nicht voll übernehmen werden. Peter dachte sich, er beißt in den sauren Apfel und macht das schon irgendwie, bis eine Frist abläuft und bagis normal zahlt, das ist aber nie passiert.
Für immer.
Unbegrenzt.
Weil es gab keinen zwingenden Grund umzuziehen in eine teurere Wohnung.
- woher weisst du das?
- natürlich kann er die neue Miete bekommen, muss er sogar.
Das sagt der Gesetzgeber. Warum sollte das Amt nach 4 Jahren 80 Euro mehr überweisen. Er hat einen Bewilligungsbescheid - gegen den kann er ja Berufung einlegen. Dann kann er sich einen Anwalt nehmen und klagen.
Es steht einer Einzelperson per Gesetz eine bestimmte Größe+Miete an Wohnung zu, die kann er beziehen, wann er will, er hat per Gesetz das Recht dazu!
mit "woher weisst du das" meinte ich, daß es deiner Meinung nach keinen Grund für den Umzug gab
Man darf sich die Wohnung selbst aussuchen, soweit sie angemessen ist und da das Jobcenter den Umzug nicht bezahlt hat, braucht es auch keinen Grund für einen Umzug.
Doch, er hätte eine Zusicherung zu den Kosten der Unterkunft gebraucht.
Das ist was anderes, das mag sein aber es ist definitiv nicht so, daß das JC jetzt einfach nein sagen kann, das kann es nicht.
Das geht trotz der Ablehnung?