Hartz4 wohnung mieten OHNE Zusage von Jobcenter?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Peter hat seit Umzug rechtlichen Anspruch auf die volle Miete der neuen Wohnung, da sie, wie du sagst, im Rahmen liegt. Er soll das schriftlich beim Jobcenter einfordern und den Mietvertrag in Kopie mitgeben. Am Empfang abgeben und Eingangsstempel geben lassen, wichtig! Dann ist das Jobcenter im Zugzwang. Ob er das rückwirkend bekommt, wenn er beim Jobcenter den Umzug erst jetzt angezeigt hat, weiß ich nicht.

onilakseM 
Fragesteller
 13.11.2019, 20:49

Das geht trotz der Ablehnung?

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onilakseM 
Fragesteller
 13.11.2019, 20:54
@zzuzzu

Er unterschrieb den Mietvertrag ohne ihn vorher dem Jobcenter vorgelegt zu haben.

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zzuzzu  13.11.2019, 20:55
@onilakseM

Und soll das eine Ablehnung sein? Was wurde denn von wem abgelehnt? Hilf mir mal.

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onilakseM 
Fragesteller
 13.11.2019, 20:59
@zzuzzu

Das Jobcenter schrieb daraufhin in einem Brief, dass das nicht rechtens war und sie die Miete nicht voll übernehmen werden. Peter dachte sich, er beißt in den sauren Apfel und macht das schon irgendwie, bis eine Frist abläuft und bagis normal zahlt, das ist aber nie passiert.

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Unbegrenzt.

Weil es gab keinen zwingenden Grund umzuziehen in eine teurere Wohnung.

Woher ich das weiß:Recherche
zzuzzu  13.11.2019, 20:40
  1. woher weisst du das?
  2. natürlich kann er die neue Miete bekommen, muss er sogar.
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TeamplayerMicha  13.11.2019, 20:48
@zzuzzu

Das sagt der Gesetzgeber. Warum sollte das Amt nach 4 Jahren 80 Euro mehr überweisen. Er hat einen Bewilligungsbescheid - gegen den kann er ja Berufung einlegen. Dann kann er sich einen Anwalt nehmen und klagen.

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zzuzzu  13.11.2019, 20:49
@TeamplayerMicha

Es steht einer Einzelperson per Gesetz eine bestimmte Größe+Miete an Wohnung zu, die kann er beziehen, wann er will, er hat per Gesetz das Recht dazu!

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zzuzzu  13.11.2019, 20:53
@TeamplayerMicha

mit "woher weisst du das" meinte ich, daß es deiner Meinung nach keinen Grund für den Umzug gab

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zzuzzu  13.11.2019, 20:44

Man darf sich die Wohnung selbst aussuchen, soweit sie angemessen ist und da das Jobcenter den Umzug nicht bezahlt hat, braucht es auch keinen Grund für einen Umzug.

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TreudoofeTomate  13.11.2019, 20:48
@zzuzzu

Doch, er hätte eine Zusicherung zu den Kosten der Unterkunft gebraucht.

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zzuzzu  13.11.2019, 20:50
@TreudoofeTomate

Das ist was anderes, das mag sein aber es ist definitiv nicht so, daß das JC jetzt einfach nein sagen kann, das kann es nicht.

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