Peter hat seit Umzug rechtlichen Anspruch auf die volle Miete der neuen Wohnung, da sie, wie du sagst, im Rahmen liegt. Er soll das schriftlich beim Jobcenter einfordern und den Mietvertrag in Kopie mitgeben. Am Empfang abgeben und Eingangsstempel geben lassen, wichtig! Dann ist das Jobcenter im Zugzwang. Ob er das rückwirkend bekommt, wenn er beim Jobcenter den Umzug erst jetzt angezeigt hat, weiß ich nicht.

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