Hartz4-Antrag.. wieviel Vermögen erlaubt?

5 Antworten

Bis zum 31. Dezember 2022 gelten wegen Corona noch die erhöhten Freibeträge für Vermögen wie beim Wohngeld.

Da darf der Antragsteller bis zu 60 000 € und jede weitere zum Haushalt gehörende Person weitere bis zu 30 000 € an Vermögen besitzen, dass müsste bei Kindern dann aber z.B. auf einem eigenen Konto sen.

Im Normalfall dürftest Du dann pro Lebensjahr 150 € haben und 750 € für notwendige Anschaffungen, mit 44 Jahren also insgesamt 7350 €, die Kinder unter 21 Jahren dürften max. 3100 € + diese 750 € haben, gibst Du im Internet einmal ALG - 2 Schonvermögen ein, da kannst Du es genauer nachlesen.

Noch bis zum Jahresende darfst Du betreffs ALG 2 bis zu 60.000 € besitzen und die Kinder je bis zu 30.000 €.

Als Angehörige eines Nicht-EU-Landes könntest Du am Anfang Schwierigkeiten haben, ALG 2 zu bekommen.

Achso was noch wichtig für den Antrag beim Amt ist:

Du sagtest ja das du in Trennung bist. Hier ist das für das Amt wichtig zu wissen ob ihr in räumlicher Trennung seit oder dein Exman noch mit in der Wohnung wohnt oder bald auszieht.

Sollte er noch mit in der Wohnung wohnen und dein Mann zu viel verdienen bist du NICHT Hartz 4 berechtigt da ihr ja noch verheiratet seit.

Das würde dann aber geprüft werden, den es müssen von allen Personen die in der Zeit des Antrags und drüber hinaus die in der Wohnungen wohnen auch Bedarfsgemeinscht gennat ihr vermögen offen legen was sie verdienen.

Am besten wäre auch das du das irgendwie bescheinigen kannst das ihr euch getrennt habt, das würde den Hartz 4 antrag erleichtern.

Du kannst auch wärend du Harz 4 beziehst bis zu 100€ dazu verdienen.

Den wenn man Harz 4 bezieht und mehr als die 100€ feibetrag verdient wird das gegengerechnet von dem Harz 4 satz

Was man auch googlen kann wieviel das Amt in deinem Wohnort zur Miete dazugibt. Das ist in jeder stadt oder dorf unterschiedlich.

Das kann aber gegooglet werden dort steht drin wieviel die Wohnung kalt kosten darf und wie groß die Wohnung mit 3 Personen in euerem Fall sein darf. Deine Kinder werden im Harz 4 antrag mitberechnet und zählen fürs Amt auch als Bedarfsempfänger obwohl du das Geld bekommst.

Kindergeld wird nicht auf den Harz 4 satz gerechnet wie die 100€ freibetrag bei einem Job oder so. Kindergeld wird nicht angerechnet und kommt zu dem Harz 4 noch drauf

Sollten mehr fragen bezüglich amt bestehen versuche ich so gut es geht zu helfen. Schreibe dann einfach deine fragen die du hast als Antwort auf diese Antwort von mir.

Hoffe ich konnte ein wenig Helfen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
, wissen, wieviel Verögen ich haben darf, damit ich den Antrag machen kann.

Aktuell hat man ein Schonvermögen bis 60.000 € bis zum 31.12.2022
Siehe hierzu auch § 67 SGB II. Wer also solch ein Vermögen hat, findet es keine Anwendung zur Anrechnung. Hat man aber 60.001 €, theoretisch auch schon 1 Cent drüber, wird das Geld angerechnet bis zu Höchstgrenzen von 60.000 €.