Kann man mit Hartz4 umziehen in ein anderes Bundesland und dort Leistungen weiterhin bekommen ?

4 Antworten

Beim jetzigen Jobcenter Antrag auf Umzugsgenehmigung stellen. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, sollte es mit dem Jobcenter am neuen Wohnort keine Probleme geben.

Der Umzug muß aus sozialrechtlicher Sicht erforderlich sein, damit er genehmigt wird.

Soweit ich weiß, muß du dem Amt vorweisen können, daß du dort eine Wohnung bekommst....der neue Vermieter muß dir eine Wohnungsbescheinigung ausfüllen mit Miete, Größe der Wohnung, Nebenkosten usw.

Ich würde bei dem Amt vorsprechen und alles abklären, bevor du keine Leistungen bekommst.

Niemand kann Dich daran hindern umzuziehen ....

allerdings hast Du soweit ein Umzug ohne jedwede Notwendigkeit stattfindet, keinerlei Anspruch auf ein Darlehen für eine Kaution , Kosten für Renovierung , Kosten für Umzug oder evtl. doppelte Mietzahlungen

Oh, so wie ich denke musst du einen Grund haben für einen Umzug. Ziehst du ohne Genehmigung um, wird dir evtl nur die bisherige Miete und Nebenkosten erstattet und du bekommst den Umzugswagen nicht bezahlt.

Mit Genehmigung bekommst du sogar eine Spedition bezahlt, die alles macht.