Hartz 4 bei schulischer Ausbildung abgebrochen?

2 Antworten

Kommt darauf an was Du selber als Einkommen hast, ob euch das Jobcenter gleich als BG - Bedarfsgemeinschaft ansieht, oder erst wenn ihr min. 1 Jahr zusammen lebt.

Im ersten Fall käme es dann auch auf das Einkommen und evtl. Vermögen des Partners an, sonst nur auf dein eigenes anrechenbares Einkommen und evtl. Vermögen und natürlich, was Du dann an Bedarf haben würdest.

Wenn ihr noch keine BG - bilden würdet, dann wären es derzeit min. 446 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und deine Warmmiete die Du dann zahlen müsstest, dass würde dann dein Bedarf ergeben.

Möglicherweise bist du ALG2 berechtigt, es könnte aber auch sein dass dein Partner für deinen unterhalt aufkommen muss. Wie jobcenter gehen regelmäßig von der bedarfsgemeinschaft aus und würden auch den Partner mit den Krankenkassen Kosten sitzen lassen.

Wie wirst du im Augenblick finanziert?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen
Marie457 
Fragesteller
 15.09.2021, 17:50

Im Moment lebe ich von Kindergeld, Unterhalt und Unterstützung meiner Oma (ca. 600€ monatlich)

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Rheinflip  15.09.2021, 17:53
@Marie457

Verdient dein Partner genug Geld um dich zu unterhalten? Das wird das jobcenter fragen

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