Handyvertrag online - versehentlich doppelt abgeschlossen
Hallo zusammen,
ich habe versehentlich einen Mobilfunkvertrag doppelt abgeschlossen, da ich beim ersten nicht wusste, dass das anscheinend sofort freigeschaltet und aktiviert wird. Gestern und heute habe ich also ein Schreiben von T-Mobile bekommen mit den Vertragsdaten...
Wie dem auch sei, habe ich gestern und schon sowie heute ein Widerrufsschreiben aufgesetzt und direkt abgeschickt (-> An beide Handyanbieter + T-Mobile heute per Brief Einschreiben).
Habe ich alles richtig gemacht? Ich will BEIDE Verträge widerrufen, weil ich mir nicht bewusst war, dass diese sofort freigeschaltet und OHNE meine Unterschrift gelten.
Ich habe zudem reingeschrieben, dass ich die Einzugsermächtigung widerrufe (Lastschrift). Ab wann gilt das? Kann ich, wenn die versuchen das einzuziehen, das ohne Probleme zurückbuchen? Also ab wann gilt der Widerruf? Ab dem Tag des Absendens oder den Tag des Erhalt beim Empfänger?
Vielen Dank!
6 Antworten
Wenn du im Rahmen der 14-Tage-Frist gebliben bist, müssen die Verträge rückabgewickelt werden. Im Fernabsatzgeschäft gilt das Rücktrittsrecht ohne "Wenn und Aber".
Einen Abbuchungsauftrag kannst du jederzeit innerhalb von 6 Wochen zurück rufen (ohne Angabe von Gründen)
Der wiederruf komnt schon rechtzeitig an. Ruf am besten mal direkt die hotline an und frag dort mal nach
Bei Onlineverträgen gilt ein 14 tägiges widerrufsrecht,und maßgebend ist der Tag der Absendung was bei einem Einschreiben auch leicht zu belegen ist.
Bei einem Widerruf ist die Frist ist durch rechtzeitiges Absenden gewahrt.
Warscheinlich kann so etwas nicht wieder-rufen werden, da die Leute dort nicht einfach so - wenn sie schonmal jemand haben der was kauft - beide Käufe stonieren wollen. Natürlich kommt es auch auf die Person/Bedienung an, wie diese reagiert, meistenfalls allerdings, wird abgelehnt.
Ich hoffe es war nicht eine all - so teuere Flat ;)
Desweiteren würde ich für effektiveren Einsatz, immer wieder Druck machen und jede Woche einen Brief ablassen. :)
LG
Im Internet gibt es für Verbraucher IMMER ein Widerrufsrecht (§§ 312 ff BGB). Ausnahmen können nur gelten bei
- Privatverkäufen
- maßangefertigten Sachen
- Verträgen deren Leistung sofort und vollständig bei Bestellung erbracht wird (daraus muss in der Widerrufsbelehrung aber explizit hingewiesen werden, sonst kann sich der Anbieter hierrauf nicht berufen, bei Laufzeitverträgen kann die Leistung ja schlecht sofort und vollständig erbracht werden).