Handy weggenommen über die nacht?

15 Antworten

Bei Einschulung akzeptiert man die Schulordnung. An den Schulen meiner Kinder haben auch die Kinder die Schulordnung unterschrieben. Es gilt, was in der Schulordnung steht.

Test1ccount123  09.12.2020, 16:50

Schulordnung steht aber unter Gesetz. Das heißt, dass die Lehrer nicht einfach etwas beschlagnahmen dürfen. Dies gilt natürlich nicht innerhalb der Schulzeit. Wenn ich YouTube-Videos runterlade, dann ist dies vom Recht auf eine Privatkopie gedeckt. Ich verstoße damit zwar gegen die Hausregeln von YouTube, die Hausregeln stehen jedoch nicht über den Gesetz. Das mit dem Unterschreiben: Sofern die Eltern keine Einwilligung gegeben haben, kann auch kein wirklicher Vertrag entstanden sein.

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Dann soll dein Kumpel sein Handy, wärend der Schulzeit, in der Schultasche auf lautlos lassen und gut ist. Dann wird es auch nicht beschlagnahmt. Ich darf während der Arbeit auch nicht ständig aufs Handy glotzen.

Ben145663 
Fragesteller
 09.12.2020, 16:51

Er hat kurz vor unterichtsbeginn auf dem Flur sein Handy gerade auf lautlos Gestellt als es ihm abgenommen wurde

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Ja, wenn ein Schüler trotz des Verbotes sein Handy benutzt, darf der Lehrer ihm dieses auf Zeit wegnehmen, auch wenn er damit in die Eigentumsrechte des Schülers und in das Erziehungsrecht der Eltern eingreift. Dieses Recht ist als disziplinarische Maßnahme in den meisten Bundesländern ausdrücklich vorgesehen. Je nach Art des Verstoßes darf der Lehrer unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und unter Beachtung der Notwendigkeiten zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebes das Handy in der Regel bis zum Ende des Schultages einbehalten. Bei wiederholten und erheblichen Verstößen, dürfte aber auch nichts dagegensprechen, dass das Handy später zurückgegeben wird.

Quelle: https://www.lvz.de/Mehr/Recht/Verbraucherrecht/Duerfen-Lehrer-das-Handy-wegnehmen

Woher ich das weiß:Recherche
Von Experte paulklaus bestätigt

die schulen dürfen mit eigenen regeln den betrieb oder die benutzung von handys in der schule verbieten und reglementieren.

es bleibt doch weiter dein eigentum, aber eben für die benutzung in der schule tabu. wer dagegen verstößt, der wird genau so bestraft wie für andere mätzchen und vergehen.

Solange der Lehrer die Eltern deines Kumpels nicht benachrichtigt hat, darf er das nicht. Aber wenn er die schon getan hat, darf er das.