Handy von ex freundin Zurück!

12 Antworten

Geschenkt ist geschenkt. Das dürfte schwer sein. Es müsste dann zumindest ein Verlobungsgeschenk sein. Vielleicht hast Du da auch des Guten zu viel getan und hast nun den Schaden davon. Du kannst es auf dem Weg einer Klage versuchen, aber es ist nicht sicher, dass Du dabei Erfolg hast.

du kannst da eigentlich gar nichts tun. rchtlich gesehen hast du ihr dqas handy ja geschnekt, in der rechtsprechung nennt man das "schenkung". und eine schenkung ist nunmal so, das du jemanden was gibts, derjenige es behalten darf und somit verleirts du auch alle ansprüche da dxran. rechtlich geshen gehört es dir nicht mehr und du kannst es nicht zurückhaben, da es nicht in deinem eigentum ist, nicht mehr. du kannst aber die simkarte, die ja auf deinem namen läuft , fordern, den du hast ihr ja nur das handy geschnekt, nicht den ddazugehörigen vertag oder die dazugehörige karte. also auch nicht die anfallenden telefonkosten. sprich: das telefon ist weg, aber die simkarte und somit auch die telefonksoten sind deine sache.

Havege  25.01.2013, 08:27

Falls er einen Vertrag mit dazu genommen hat!

Manch einer kauft das Handy ja auch ohne diesen ;)

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colt1212  25.01.2013, 19:39
@Havege

das ist richtig, wenn natürlich ein vertrag dabei war. ich gehe halt davon aus, weil fragesteller in der frage erwähnt hat, das dies handy auf seinem namen regiestriert sei, deswegen dachte ich qn vertrag. kann mich natürliich irren, aber ich ging eben davon aus.

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Lass es sperren ;)

Auf icloude.com mit der apple id und den Passwot anmelden... mein iPhone suchen

Da kannst das handy sperren orten löschen und nen ton abspielen lassen

Havege  24.01.2013, 16:12

Das könnte unter Sachbeschädigung fallen..... oder zumindest nötigung bzw Computersabotage.

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IAppleI  24.01.2013, 16:25
@Havege

Heutzutage ist doch alles strafbat

Strafbar ist z.B : Schau einen Bullen blöd an

Sag Bulle

Schrei in der Stadt herum " ich bring euch um"

SPERRE DEIN EIGENES HANDY

Scheiß in den Nachbars Garten

Scheiß in deinen eigenen garten

Hlate autos auf und sag : "weitefahren"

USW USW USW

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Havege  24.01.2013, 18:11
@IAppleI

Es ist NICHT SEIN HANDY !

Sondern das eines anderen. Der Rest von deinem Beitrag ist genau so ein stuss. Troll woanders herum, wenn dir unsere Gesetze nicht passen kannst du ja auf eine einsame Insel ziehen.

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IAppleI  25.01.2013, 09:37
@Havege

Klaro is es seins es is auf ihn angemeldet ?!?!?!?!?!?

Wenn ich dir meinen führerschein schneke kann ich ihn mir auch jederzeit wieder holen weil er auf mich registriert ist.

Ebenso ist es bei Apple auf seinen Namen registriert....

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TETTET  25.01.2013, 10:45
@IAppleI

Wenn du denn kein Ahnung hast, warum postest du hier? Der §516 BGB enthält irgendwie nichts, was sich auf eine Anmeldung bei Apple bezieht. Wieso sollte auch die Registrierung bei einem US-Konzern in Deutschland irgendeine Rechtswirkung entfalten?

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da das Handy eine Schenkung deinerseits ist, glaube ich nicht, dass du chancen hast, es wieder zurückzubekommen.

Du hast vermutlich nichts gesagt wie "Solange du meine Freundin bist, darfst du das haben"?

Dann hast du Pech gehabt. Wenn du das Telefon nicht an die Beziehung geknüpft hast (wie es zB. bei Verlobungsringen ist) , hast du auch kein Anrecht darauf.