Handy verkauft - Vorauszahlung per PayPal - Abholung und danach Geld zurückgebucht ... WAS TUN ?
Unglaublich aber wahr ...
Gestern habe ich ein Galaxy S7 Edge bei Ebay Kleinanzeigen verkauft. Der Käufer war beruflich unterwegs und wollte deshalb über PayPal voraus bezahlen und dann eine Kollegin losschicken um das ganze abzuholen, weil diese wohl relativ nahe bei mir wohnen sollte. Kurze Zeit später wurde das Geld dann via PayPal verschickt (Familie & Freunde) und kam auch auf meinem Konto an.
Die besagte Kollegin kam dann kurze Zeit später bei mir zu Hause an (parkte in einer anderen Straße als ich wohne .. hab ich jetzt aber nicht weiter hinterfragt, weil mein Haus in einer Sackgasse liegt). Sie kam in mein Haus, begrüßt mich fröhlich, schaute sich das Handy an und dann war das ganze auch gegessen.
So weit so gut ... Heute morgen bekam ich dann die E-Mail von PayPal, dass diese Person einen unberechtigten Zugriff auf diese Transaktion gemeldet hat. PayPal hat diesen Fall geprüft und ich hab natürlich meinen Senf dazugegeben und alles geschildert (2x telefoniert mit PayPal usw.). Jetzt gerade kam dann die Email "Fall abgeschlossen". Der Käufer hat das komplette Geld wieder zurück erhalten und ich stehe dumm dar.
Kein Geld und kein Handy mehr. PayPal sagt ich sollte daraus für spätere Verkäufe lernen... HILFREICH ...
Hab nichts außer der PayPal Adresse und den Namen des Inhabers des Kontos ..
Was kann ich machen?? Anzeige bei der Polizei hab ich schon gestellt ...
Danke für Eure Hilfe!!
11 Antworten
Bei PayPal muss man leider sehr vorsichtig sein. Was Ähnliches ist meinem Vater auch Mal bei eBay passiert. Angeblich war der verkaufte Artikel defekt und PayPal hat dem Käufer einfach den halben Preis zurückgebucht.
Lass dich in Zukunft nur auf Bargeld oder normale Banküberweisung ein.
Ich hoffe, dass die Polizei dir weiterhelfen kann.
Das ist leider eine bekannte Betrugsmasche. So ungern ich es sage - ich fürchte du bleibst wirklich auf dem Schaden sitzen.
Hast du denn eine Anschrift von dem Käufer? An den Boten kommst du nicht ran - an den Käufer über seinen Paypal-Account vielleicht schon....
Ich kann jeden nur vor Paypal warnen! Was dort an Betrug abgeht, ist wirklich Wahnsinn - und es interessiert scheinbar niemanden! Vor allem nimmt sich Paypal ja das Recht heraus, irgendwelche Entscheidungen zu treffen - für sowas haben wir in Deutschland aber eigentlich Gerichte! Finger weg von Paypal!
Wer bei Paypal geschäftliche Transaktionen unter "Family & Friends" annimmt, ist leider selber Schuld - da greift Käufer-/Verkäuferschutz nicht. Das übersehen die Meisten und sehen nur, dass sie sich da ein paar Euro Transaktionsgebühr sparen können.
So schlimm der Schaden für dich auch ist, ich fürchte du bist einer Betrugsmasche aufgesessen und durch deine Gutgläubigkeit geschädigt worden.
Lerne draus, immer bar zu kassieren und dir den Perso vom Abholer zu notieren, für den Fall der Fälle. Ohne persönliche Daten des Käufers verkaufe ich schon lange nichts mehr privat, wer damit ein Problem hat darf gerne woanders billig abstauben.
Da bist du aber wirklich selber Schuld. Du hast quasi alles falsch gemacht, was man falsch machen kann.
Der Interessent hat dir Geld via Familie & Freunde überwiesen. Somit hat er dir nur Geld gesendet, aber keine direkte Gegenleistung (Ware) dafür von dir bekommen. Dass ist der Sinn der "Familie & Freunde Option", nämlich ein Geldgeschenk zu machen.
Hier kann er natürlich ein unbefugten Kontozugriff melden um z.B. ein versehen rückgängig zu machen, da der Empfänger des Geldes in der Regel keinen Nachteil durch eine Rückbuchung hat, da es nur ein potenzielles Geschenk ist womit er nicht unbedingt rechnet.
Somit könntest du Ihn theoretisch nur auf Vertragserfüllung verklagen, wenn du den Chatverlauf mit den übereinstimmenden Willenserklärung hast. Aber was bringt dir das? NICHTS. Da du nicht mehr im Besitz des Handys bist.
Wenn du dass trotzdem machst, müssen beide Seiten den Vertrag erfüllen. Das heißt er muss bezahlen und du musst das Handy liefern, da er von dir keins bekommen hat, sondern nur eine dritte "unbeteiligte" Person.
Hier kommen wir zur dritten Person. Du hast weder eine Anschrift, einen richtigen Namen noch kannst du die Person sonst irgendwie identifizieren. Du hast also irgend jemandem einfach so ohne Gegenleistung im guten Glauben ein Handy übergeben.
Der Käufer wird natürlich sagen, dass seine Bekannte das Handy leider noch nicht abholen konnte, da sie verhindert war / ist (Was objektiv natürlich mal passieren kann). Kannst du das Gegenteil beweisen und die beiden in Verbindung bringen? Nein, natürlich nicht.
Daher ist weder ein straf- noch ein zivilrechtliches Verfahren erfolgreich.
Nichts kannst Du tun.
Du hast mehrere Fehler gemacht:
- Paypal-Zahlung per Familie und Freunde bei Verkauf = Betrug an Paypal, Umgehung der Gebühren.
- Paypal-Zahlung egal ob so oder so bei ebay-Kleinanzeigen = Russisch Roulette
- Paypal-Zahlung bei Abholung = kein Verkäuferschutz, da kein Versandbeleg vorgelegt werden kann: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full Punkt 4 ff
- Verkauf bei ebay-Kleinanzeigen = Barzahlung bei Abholung: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/sicherheitshinweise.html und das gilt für Käufer und Verkäufer.