Handy im Pfandleihhaus abgeben was ich grade erst gekauft habe?

3 Antworten

Bis zur vollständigen Bezahlung, egal ob nun per Raten, Rechnung oder was auch immer, bist du lediglich der Besitzer, nicht jedoch der Eigentümer.

Du kannst nichts verkaufen, verpfänden oder was auch immer, was nicht dein Eigentum ist.

Da die aller meisten Sachen die "Finanziert" werden bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur entgültigen Bezahlung.

Du kannst also nichts in die "Pfanne" bringen was dir nicht gehört.

Die Verpackung wird geöffnet zwecks Kontrolle vom Inhalt, ob sich auch das darin befindet was drin sein soll.

dadada222 
Fragesteller
 12.10.2022, 12:58

Klar verstehe ich. Ist aber meiner Meinung nach ein unterschied ratenzahlung und einfach zahlpause. Letztendlich könnte ich die zahlpause ja schon längst bezahlt haben ?

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DaKaBo  12.10.2022, 16:16
@dadada222

Hast du aber nicht. Und so lange gilt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt. Das Handy ist noch Eigentum deines Handylieferanten.

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Dass das rechtlich nicht geht, haben ja schon andere beschrieben.

Das PLH wird wahrscheinlich auch den Braten riechen und womöglich gar Hehlerware vermuten.

Ist eh n Hassardeurstück, was du da vorhast. Du machst Schulden beim Händler und im PLH und hinterlegst quasi zweimal dasselbe Pfand. Dürfte den Straftatbestand des Betrugs erfüllen. Am Ende zahlste 2x Zinsen und hast nur nen Kleckerbetrag bekommen, der sofort für Konsum ausgegeben wurde.

Lass es lieber.