Vertragshändler beim Pfandleihhaus abgeben

3 Antworten

Nein du darfst das Handy nicht beim Pfandleihhaus abgeben wenn es als Vertragshandy gehandelt wurde.

Hintergrund: Das Handy gehört solange nicht dir, solang der Vertrag nicht erfüllt wurde. Dazu gehört auch die Ratenzahlung, monatliche Zahlung von Rechnungen etc. Das Ganze nennt sich Eigentumsvorbehalt!

Ein ordentlicher und gewissenhafter Pfandleiher sollte also immer nach dem Kaufvertrag bzw. die Rechnung fragen.

Wenn der Pfandleiher den Vertragshändler annimmt, warum nicht? Das gleiche gilt fürs Handy.

Ja kannst du ,ist ja dein Handy.Immer wenn mein Vertrag verlängert wird ,verkauf ich das Handy gleich wieder...