Handy gefunden?
Ich habe heute on der Schule ein Handy gefunden. Kurz bevor mein Bus nachhause kam habe ich ein Handy in der Schule gefunden ich habe es ohne wirklich drüber nach zu denken genommen. Ich habe nicht daran gedacht das es in unserer Schule ein Fundbüro gibt. Als ich dann zu Hause ankam stand auf dem Bildschirm dass das Handy verloren ist und dass man diese Nummer anrufen sollte. Ich wollte gerade anrufen und bescheid geben dann hat es aber bei mir geklingel. Wir haben die Türe aufgemacht und da stand eine Frau sie meinte sie seien die Mutter von einem Schüler meiner Schule, und ich solle das Handy von ihm haben. Ich gab ihr das Telefon und sie meinte sie könne mich wegen Diebstahl Anzeigen. Bin ich im Recht?
11 Antworten
Wenn es wirklich verloren wurde, ist es kein Diebstahl sondern eine Fundunterschlagung. Alles, was man findet, muss man umgehen beim Fundbüro abgeben, wenn es einen Wert von 5€ überschreitet (ich weiß nicht mehr ob inklusive 5.00€ oder erst darüber - wäre bei einem 5€-Schein von Belang).
Seltsam ist an der Geschichte allerdings, dass dich die Mutter so schnell gefunden hat. Die Standortbestimmung ist nicht so genau, dass man weiß, an welcher Haustür man klingeln muss. Das wäre eher möglich, wenn jemand beobachtet hat, dass du das Handy an dich genommen hast.
Wenn es verloren wurde, steht dir ein Finderlohn zu. Hast du darauf hingewiesen?
Ich habe mal im Frankfurter HBF ein Handy gefunden. Es gehörte einer Berlinerin, der es beim Umsteigen auf der Rückreise aus München aus der Tasche fiel. Ich rief eine Nummer aus dem Telefonbuch an, die sich als Mutter der Besitzerin herausstellte. So bekam ich Kontakt zur Besitzerin. Sie war heilfroh, dass ich es nicht rechtskonform im Fundbüro in Frankfurt abgegeben habe, sondern ihr mit der Post zuschickte. Finderlohn wollte ich keinen, aber sie hat mir mit ihrer Tochter ein Paket voller selbstgebackener Weihnachtsplätzlichen geschickt. Obwohl ich mich dabei also der Unterschlagung schuldig gemacht habe, waren wir alle glücklich. Dass die Mutter der Besitzers in deinem Fall gleich gedroht hat, ist weniger konstruktiv.
Hmm, ich finde das etwas übertrieben, von der Besitzerin...
Man muss nicht 'sofort' handeln, aber eben 'zeitnah'.
Es ist ja nicht so, dass Du Stunden, oder Tage das Handy 'versteckt' hast.
Ich habe auch schon mehrmals Handys gefunden. In solchen Situationen denkt man manchmal nicht nach, von daher kann man es dir überhaupt nicht verübeln, dass du das Handy nicht im Fundbüro abgegeben hast. Erkläre es der Mutter und dem Schüler und hoffe das Beste. Sie können sowieso nicht beweisen, ob du das Handy gefunden oder absichtlich eingesteckt hast. Von daher hast du bestimmt keine Konsequenzen zu befürchten.
Diebstahl nicht, aber Fundunterschlagung.
Aber jemand, der eine Straftat angezeigt, muss nicht wissen, wie der Verstoß einzuordnen ist.
Nein, du bist nicht im Recht.
Süßer, Blödsinn ist das nicht. Ich halte mich in strafrechtlichen Dingen ans StGB, hier der §246 StGB, in Verbindung mit § 12 Abs. 2 StGB.
Selbstverständlich muss eine erkennbare Betätigung eines Zueignungswillens vorliegen, da auch ein ehrlicher Finder eine Sache an sich nimmt.
Das ist hier noch in der Schwebe.
Du hast dir das Handy angeeignet und da wird des Messers Schneide schon scharf. Da es aber erst knapp her ist, kannst du noch versuchen, glaubhaft zu machen, dass es zu einer zeitlichen Überschneidung kam. D.h. dass du gerade die angegebene Nummer anrufen wolltest, es aber dann an der Tür geklingelt hat und du das Handy unverzüglich rausgegangen hast.
Als Diebstahl würde ich es in dem Fall jetzt nicht sehen und auch nicht als Fundunterschlagung, da du ja im Begriff warst, das Handy dem Fundbüro zu nächstgegebener Zeit zu übergeben.
Gruß
Wo soll denn hier eine Unterschlagung stattgefunden haben? Er ist nach hause und wollte die Nummer anrufen.
Daher gucken wir uns das Gesetz und die Interpretation doch mal an:
§ 965 BGB Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
Was heißt unverzüglich. Dazu sagt die Rechtsprechung: "Dem Handelnden steht eine angemessene Überlegungsfrist zu"
Also so unverzüglich, wie das klingt ist das schon einmal gar nicht. Denn die Rechtsprechung spricht hier von einem Zeitraum bis zu 2 Wochen.
Daher schreib nicht einen solchen Blödsinn. Der Fragende hat komplett rechtens gehandelt. Viel interessanter ist jetzt der Finderlohn!