Handy beschlagnahmt was tun?

atm77  17.07.2023, 08:07

Haben sie deinen Entsperrcode?

Anonym77369 
Fragesteller
 17.07.2023, 08:09

Ja vom Handy und vom Sim Karte aber das Handy ist offline also wurde es noch nicht benutzt wenn es online wäreundwieder ausgemacht dann hätte es den letzten standort für 24 Stunden

7 Antworten

Hallo,

alles gut, es geht nur um Aktivitäten zum Unfallzeitpunkt.

Wenn in den Rohdaten ersichtlich ist, dass du 2 Sekunden vor dem Unfall ein Handyspiel gespielt hast, wäre das halt nicht so gut...

Oder telefoniert...

O.ä.

Die restlichen Daten auf dem Handy interessieren in dem Fall gar nicht. Und selbst wenn diese gesichtet werden würde, verrat ich dir ein großes Geheimnis: Das werden nicht die ersten Nacktfotos sein, die die Kollegen auf einem sichergestellten Handy sehen ;-) Solang es keine Kinderpornographie ist, interessiert das niemanden...

Bzgl der Aussage vom atm wegen dem herausgegeben Pin noch meine Erfahrung:

ch zitiere mich mal selber aus dieser Frage:

https://www.gutefrage.net/frage/sollte-ich-der-polizei-mein-handy-geben

Knackbarkeit:
Wenn das Gerät AFU ist, also sichergestellt wurde, nachdem es von dir eingeschaltet war (also nur der normale Sperrbildschirm zu sehen ist), ist es auf jeden Fall zu knacken. Wenn nicht von der Polizei-Forensik selbst, dann von Cellebrite oder einer ähnlichen Firma.
Wenn das Gerät BFU ist, also komplett ausgeschaltet war zum Zeitpunkt der Sicherstellung, könnte es (vorausgesetzt die aktuellsten Updates sind drauf) tatsächlich so sein, dass ohne Entsperrcode ein Auslesen nicht möglich ist.
Kosten:
Wird ein Mobilgerät an eine externe Firma versandt, entstehen dadurch erhöhte Kosten, die NUR BEIM AUFFINDEN VON STRAFBAREN INHALT auf den Beschuldigten via "Auslagenvermerk" umgelegt werden können. Klassischerweise kostet eine Handyauswertung so dann zwischen 2000-4000€.
Zudem muss die Staatsanwaltschaft eine sogenannte "Zerstörungsanordnung" erteilen. Das Handy wird zwar nicht zwangsläufig "zerstört", aber oft genug überlebt es das Entsperren nicht. Auch hier wieder: Wenn die Schuld nicht bewiesen werden kann, wird der Beschuldigte dafür entschädigt.

Es wird daher sicher genügend Fälle geben, in denen die "Nicht-Herausgabe" durchaus sinnvoll sein kann - es gibt aber auch genügend Fälle, in denen die Herausgabe der Pin unproblematisch oder sogar vorteilhaft ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter
von der Polizei beschlagnahmt nach einer Verkehrsunfall.

Es wird nichts grossartig passieren, die Polizei woll lediglich feststellen ob Du zum Zeitpunkt des Unfalls telefoniert hast. Alles andere auf dem Handy ist für sie uninteressant.

Anonym77369 
Fragesteller
 17.07.2023, 08:28

Ja ok wenn du so sagst bin ich etwas erleichtert danke dir. So etwas passiert zum ersten mal in mein Leben das mein Handy beschlagnahmt wird deswegen weiß ich ganz wenig darüber

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und dort steht Offline also ist es aus

Nein, ist es nicht. Es wird bei Beschlagnahme sofort in den Flugmodus versetzt, oder mit anderen Mitteln die Internetverbindung unterbrochen.

Sucht die Polizei Hinweise für ein Fehlverhalten oder für eine Straftat, dann wird alles in Augenschein genommen. Und gegebenenfalls weitere Ermittlungsverfahren eröffnet.

Anonym77369 
Fragesteller
 17.07.2023, 08:13

Aber die Bilder sind aus Internet also dort wo jeder eigentlich zugriff hat und nicht von einer illegaler seite und mein Akku war wenig also ich hatte noch ca 8% Akku als die Polizei mein Handy nahm

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wiki01  17.07.2023, 12:47
@Anonym77369

Ja, und? Eine der Sofortmaßnahmen ist, ein Ladegerät anzustecken.

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Dass es dir als "offline" angezeigt wird, heißt nicht dass es nicht benutzt wurde.

Die Polizei weiß natürlich zu verhindern, dass sich dein Handy mit dem Netz verbinden kann.

Es ist durchaus möglich, dass es durchsucht wurde während es vom Netz abgeschirmt war.

Für dich wird es dann natürlich als "offline" angezeigt.

Man sollte NIEMALS der Polizei seinen ENtsperrcode geben!

https://www.youtube.com/watch?v=oOQU-ZkBvFw&ab_channel=KonstantinGrubwinkler

Dommie1306  17.07.2023, 10:42
Man sollte NIEMALS der Polizei seinen ENtsperrcode geben!

Das ist so pauschal, dass es einfach falsch ist. Ich zitiere mich mal selber aus dieser Frage:

https://www.gutefrage.net/frage/sollte-ich-der-polizei-mein-handy-geben

Knackbarkeit:
Wenn das Gerät AFU ist, also sichergestellt wurde, nachdem es von dir eingeschaltet war (also nur der normale Sperrbildschirm zu sehen ist), ist es auf jeden Fall zu knacken. Wenn nicht von der Polizei-Forensik selbst, dann von Cellebrite oder einer ähnlichen Firma.
Wenn das Gerät BFU ist, also komplett ausgeschaltet war zum Zeitpunkt der Sicherstellung, könnte es (vorausgesetzt die aktuellsten Updates sind drauf) tatsächlich so sein, dass ohne Entsperrcode ein Auslesen nicht möglich ist.
Kosten:
Wird ein Mobilgerät an eine externe Firma versandt, entstehen dadurch erhöhte Kosten, die NUR BEIM AUFFINDEN VON STRAFBAREN INHALT auf den Beschuldigten via "Auslagenvermerk" umgelegt werden können. Klassischerweise kostet eine Handyauswertung so dann zwischen 2000-4000€.
Zudem muss die Staatsanwaltschaft eine sogenannte "Zerstörungsanordnung" erteilen. Das Handy wird zwar nicht zwangsläufig "zerstört", aber oft genug überlebt es das Entsperren nicht. Auch hier wieder: Wenn die Schuld nicht bewiesen werden kann, wird der Beschuldigte dafür entschädigt.

Im übrigen hatten wir in einem aktuell größeren Fall wieder mal ein schönes Beispiel für "NIEMALS/IMMER" sind schlechte Ratgeber:

Die Staatsanwaltschaft hatte nach Rücksprache mit dem Richter angeboten, einen U-Haft-Befehl außer Kraft zu setzen, wenn sich der Beschuldigte kooperativ zeigt und zur Aufklärung des Falles beiträgt. In dem Fall wurde ihm nahgelegt, seine PIN mit zu teilen.

Dies hat er nicht angenommen und saß jetzt 4 Monate in U-Haft.

Letzte Woche kam die Mitteilung von der beauftragten Firma, dass das Handy nun geknackt sei und ausgewertet werden könnte.

Der Typ hat also nichts gewonnen, saß aber 4 Monat vermeidbar in U-Haft...

Versteh mich nicht falsch: Es gibt genügend Fälle, in denen es sinnvoller ist, die Pin nicht rauszugeben, da bin ich ganz bei dir. Aber "NIEMALS" ist einfach viel zu pauschal, als das es stimmen könnte.

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atm77  17.07.2023, 10:48
@Dommie1306

Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass das seltene Einzelfälle sind.

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Dommie1306  17.07.2023, 11:09
@atm77

Sagen wir mal "nicht die Masse" - aber aus Erfahrung: Mehr als Einzelfälle.

Ich weiß nicht, woher deine Expertise stammt, und will dir die auch gar nicht in Abfrage stellen, aber meine Erfahrung ist tatsächlich, dass es nur wenige Fälle gibt, in denen das Handy gar nicht ausgewertet werden konnte (teilweise erst nach Jahren, wen die Firma halt neue Möglichkeiten hat) - die Kosten dafür sind aber schon krass... also aus meinem Empfinden, mag jeder anders beurteilen.

Trotzdem wie du schon sagst: Es gibt diese Fälle, in denen eine Herausgabe der Pin "schädlich" für den Beschuldigten ist und dann sollte er das auch nicht machen - muss sich ja keiner selbst belasten... aber meine Erfahrung zeigt, dass diese Fälle bei weitem nicht die Norm ist (wobei ich natürlich für einen sehr eingeschränkten Bereich der bayrischen Polizei in Niederbayern spreche, meine Erfahrungen müssen also auch bei weitem nicht universell für Deutschland oder darüber hinaus gelten).

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Dumm gelaufen. Du kannst damit rechnen, daß die sich die Bilder für den Eigenbedarf kopieren. Falls da jemand unter 18 drauf ist, hast Du einen an der Backe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung