Ausversehen Kinderpornografie ordner geöffnet, handy von der Polizei beschlagnahmt. Gefängnis?

7 Antworten

Wie kommen diese Polizisten denn zu der Annahme, Du hättest explizit nach diesem Ordner gefragt und die dort drin enthaltenen, verbotenen Dateien verbreitet? Diese Behauptung sollen Dir die Polizisten mal schriftlich geben, oder als Zeugen vor Gericht aussagen. Dies wäre dann im letztgenannten Fall, die Straftat der uneidlichen Falschaussage.

Die Frage die sich hier stellt, was die Motivation des Ermitlungsrichters gewesen ist, hier einen Durchsuchungsbeschluss mit den dort enthaltenen Beschlagnahme- und Sicherstellungs-Absätzen zu erlassen?

Nach deiner Schilderung kann hier nur § 184b Absatz 1 Nummer 4 StGB zutreffen, bzw. verdachtsmäßig im Raum stehen. Hier im Sinne von "bezieht" . https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html

Die Justiz muss Dir insofern nachweisen, dass Du ausdrücklich einen Dritten beauftragt hast, dass dieser Dir kinderpornografisches Material zusenden soll. Kann man das nicht, so hast Du im juristischen Sinne kein kinderpornografisches Material bezogen.

Allein das erblicken, sehen und öffnen einer kinderpornografischen Datei, begründet noch nicht zwingend die Strafbarkeit nach § 184b StGB .

Das Problem für dich ist nun, wie Du schnellstmöglich wieder an dein Handy kommst. Aufgrund von § 140 StPO liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor. Du solltest Dir demnach einen Rechtsanwalt mit dem Interessenschwerpunkt Strafrecht suchen.

Ihn kurz und prägnant per E-Mail über den Sachverhalt informieren, und fragen ob er bereit ist, hier ein Mandat zu übernehmen. Dabei weist Du auf dein Alter und auf § 140 StPO ausdrücklich hin. Demnach das Du dir keinen Rechtsanwalt eigenständig leisten kannst.

Mache deutlich, dass Du vor einer Bestellung durch das Gericht noch keine Rechtsberatung durch den Rechtsanwalt erhalten möchtest. Denn diese wäre ohne Bestellung kostenintensiv.

Schreib am besten bis zu 10 Rechtsanwälte an. Alle aus deiner Stadt oder näheren Umgebung. Alle per E-Mail. Den Schreibtext kannst Du jeweils kopieren. Wenn Du die Anrede ´Sehr geehrte Damen und Herren´ verwendest, musst Du dann jeweils immer nur die E-Mail Adresse der Rechtsanwälte ändern. Das spart Zeit.

Würdest Du nur einen Anwalt anschreiben, bestünde das Risiko, dass dieser - aus welchen Gründen auch immer - das Mandat ablehnt. Also eine Zusammenarbeit verweigert.

Sollte es eine Zusage von einem Rechtsanwalt geben, so teilst Du dem Gericht - was den Durchsuchungsbeschluss erlassen hat - mit, dass dieser Rechtsanwalt ( Name und Anschrift dessen angeben ) als Pflichtverteidiger nach § 140 StPO bestellt werden soll.

Erst wenn das Gericht Dir einen Beschluss zustellt, wo der Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger bestellt wird, unterschreibst Du vom Rechtsanwalt vorgelegte Vollmachten.

Nicht vorher, da der Rechtsanwalt sonst ggfs. hohe Gebühren von Dir fordern kann.

anonymasker376 
Fragesteller
 13.04.2022, 10:57

Danke dir, sehr hilfreich

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anonymasker376 
Fragesteller
 13.04.2022, 11:10
@anonymasker376

Sie haben gesagt, sie haben einen Chat, wo ich danach frage, mir diesen Chat jedoch nicht gezeigt. Sie kamen sehr früh um 7, wo ich noch geschlafen habe, konnte noch nicht so ganz mitdenken. Sie wollten die Zugangsdaten zur dropbox und der dazugehörigen email Adresse, jedoch weiß ich die nicht mehr und die glauben mir nicht. Das muss jetzt zur Staatsanwältin oder so. Ich hoffe nur ich muss nicht ins Gefängnis. Habe den scheiß nicht mal mehr.

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nanfxD  13.04.2022, 11:28
@anonymasker376
Sie kamen sehr früh um 7, wo ich noch geschlafen habe, konnte noch nicht so ganz mitdenken. Sie wollten die Zugangsdaten zur dropbox und der dazugehörigen email Adresse, jedoch weiß ich die nicht mehr und die glauben mir nicht. Das muss jetzt zur Staatsanwältin oder so. Ich hoffe nur ich muss nicht ins Gefängnis. Habe den scheiß nicht mal mehr.

Das ist normal, hast du die Passwörter gegeben?

Wenn du einen Anwalt kennst, such jemanden der am besten Erfahrung mit Kinderpornos und/oder Jugendstrafrecht hat. Es gibt Verteidiger die machen nur Wirtschaftsstrafrecht oder nur Tötungsdelikte etc. Wenn du jemanden findest der spezialisierter ist, ist dieser vorzuziehen.
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JuristHelfer  13.04.2022, 11:33
@anonymasker376

Danke.

Das die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen und Haftbefehlen früh erscheint, ist normal. Die wollen damit den Überraschungsmoment ausnutzen. Ohne es genauer zu wissen: im Regelfall dürfen sie nicht vor 8 Uhr klingeln. Ob es bei der Uhrzeit einen Unterschied zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen gibt, weiß ich nicht.

Bitte merke Dir für die Zukunft: wenn immer Du wegen was auch immer verdächtigt wirst: mache niemals Angaben zum Sachverhalt. Auch wenn Du noch so unschuldig bist, und diese Unschuld lückenlos nachweisen kannst.

Mache immer nur Angaben zu deiner Person. Durch vorzeigen deines Personalausweis, oder schriftlich bzw. mündlich. Aber äußere dich niemals zur Sache. Egal wie nett/väterlich der Polizist ist, der dich fragt.

Niemand ist verpflichtet Angaben zur Sache zu machen. Auch musst Du bei einer Wohnungsdurchsuchung nicht mitwirken. Höflich sein. Aber keine Ausführungen zur Sache machen.

Du musst keine Zugangsdaten benennen. Keine Benutzernamen, keine Passwörter. Dazu ist keine Person im Beschuldigtenverfahren verpflichtet. Was die Dir glauben oder nicht, muss dich nicht interessieren.

Klar ist es seelisch belastend, wenn so viele inkompetente und offen rechtswidrige Polizisten in deiner Wohnung stehen. Dieses Vorgehen gibt es in Deutschland leider häufiger. Polizisten wollen fast Alle immer nur schnelle Ermittlungserfolge, um bei ihren Vorgesetzen und der Staatsanwaltschaft gut dazustehen. Daher überschreiten Polizisten auch gerne mal Grenzen. Machen sich auch häufig strafbar, was aber sehr selten verfolgt wird.

Aufgrund deines Alters wird bei Dir das Jugendtrafrecht angewandt. Dies ist wesentlich milder als das Erwachsenenstrafrecht. Du kommst weder in Strafhaft, noch in Jugendhaft. Auch in Untersuchungshaft kommst Du nicht. Denn diese wäre schon nach der Durchsuchung vollstreckt worden, sofern sie denn richterlich angeordnet worden wäre. Ist sie augenscheinlich nicht.

Sollte jetzt eine polizeiliche Vorladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung per Brief kommen: nicht dort hingehen. Es ist keine Pflicht. Du hast keinen Nachteil, wenn Du dort nicht erscheinst.

Mach aber - sofern gefordert ( was der Regelfall ist ) - zwecks der Vorladung unbedingt Angaben zu deiner Person. In der Regel dein Name, Geburtsort, Geburtstag, Anschrift, Arbeit, Einkommen. Wobei die Angabe des Einkommens freiwillig ist.

Niemals schriftlich zur Sache äußern. Nur zu deinen Personalien. Du bist auch nicht verpflichtet, in irgendeiner Weise den Termin bei der Polizei abzusagen. Lass dich diesbezüglich nicht beirren.

Künftig sagst Du zu Polizisten, wenn Du Beschuldigter bist, immer: ´Zum Sachverhalt möchte ich mich nicht äußern.´

https://ht-strafrecht.de/strafverteidigung/vorladung-beschuldigter-polizei/#:~:text=%E2%80%9EEiner%20Vorladung%20als%20Beschuldigter%20von,der%20Polizei%20Folge%20zu%20leisten.

Im Idealfall erhältst Du hoffentlich bald ein Schreiben der Staatsanwaltschaft ( meist ein weißer, normaler Brief, mit meist einem Blatt Papier drin ), wo steht dass das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. Das ist grundsätzlich der beste § nach einer Strafanzeige gegen eine Person.

Dann solltest Du gleichzeitig oder zeitnah eine Information erhalten, wo Du dein Mobiltelefon abholen kannst.

Wenn Du das abholst: schaue Dir dies in Ruhe und ohne Zeitdruck an. Prüfe ob der Akku drin ist, ob es Beschädigungen hat usw. . Lass dich dabei nicht unter Druck setzen.

Selbst wenn mit dem Mobiltelefon alles in Ordnung sein sollte - Du musst nicht für die Herausgabe dessen unterschreiben. Kannst Du, musst Du aber nicht.

Bevor Du etwas unterschreibst: lies Dir immer in Ruhe durch, bevor Du etwas unterzeichnest. Niemals auf Druck unterschreiben. Es gibt nur sehr wenige Dinge, die man überhaupt unterschreiben muss. Viele Unterschriften sind freiwillig.

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superseegers  13.04.2022, 12:09
@JuristHelfer

Ab 6 Uhr morgens kann gem. 104 StPO durchsucht werden. Es geht nicht (oder nur selten) um das Überraschungsmoment sondern darum den Beschuldigten/Gesuchten anzutreffen, und die Wahrscheinlichkeit ist um 6 in der Früh höher als um 11 Uhr.

Die Beamten vollstrecken einen Beschluss des Amtsgerichtes, also wie sollen sie bei wem gut dastehen? Die Staatsanwaltschaft hat keinen Einfluss auf Beurteilung/Beförderung der Polizisten.

Die Beschuldigtenvernehmugn durch die Polizei ist keine Pflichtveranstaltung, richtig, aber sie findet statt aufgrund des RECHTES des Beschuldigten, sich im vorgerichtlichen Verfahren äußern zu dürfen. Man kann seine Sicht der Dinge darstellen.

Du scheinst fachlich relativ gut aufgestellt zu sein hast aber im Detail wohl doch Lücken.

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JuristHelfer  13.04.2022, 12:20
@superseegers

Es geht um beides. Um die Wahrscheinlichkeit, den Beschuldigten anzutreffen. Und um den Überraschungsmoment. Schließlich soll der Beschuldigte nicht noch schnell Beweismittel und dergleichen verstecken oder vernichten können.

Die Beamten vollstrecken einen Beschluss des Amtsgerichtes, also wie sollen sie bei wem gut dastehen? Die Staatsanwaltschaft hat keinen Einfluss auf Beurteilung/Beförderung der Polizisten.

Diese Ausführungen sind sinnlos, und machen meine nicht schlechter. Es ist allgemein bekannt, dass viele Polizisten übermotiviert an eine Sache ran gehen, und deswegen schon viele Menschen zu Unrecht in Haft verbringen mussten.

Auch ist es nicht neu, dass die Strafjustiz sowie die Polizei regelmäßig selbst Straftaten begeht. Sich dabei regelmäßig deckt, weswegen Argumente wie ´Kannst Du das belegen?´ nicht zielführend sind.

Danke. Sicher habe ich manchmal Lücken. Aber hier sehe ich keine. Du solltest bei der Polizei und der Strafjustiz grundsätzlich differenzieren. Also auch die zahlreichen negativen Aspekte mit anführen, sofern relevant. Ich führe auch positive an, sofern vorhanden und relevant.

Wenn ich etwas falsches schreibe, dann beantrage ich regelmäßig die Löschung meiner Beiträge. Leider ist die Löschung seitens dieser merkwürdigen Betreiber hier dann wie in der Lotterie. Mal wird gelöscht, mal wird es einfach stehen gelassen, und die Meldung aufgehoben.

Bei letzterem hilft dann nur ein zusätzlicher, korrigierender Kommentar.

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superseegers  13.04.2022, 14:40
@JuristHelfer

Übermotivierte Polizisten bringen Leute zu unrecht in Haft? Aha, sicher leben die gut von der Provision.

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JuristHelfer  13.04.2022, 14:43
@superseegers

Genau, so ist es. Scheinbar haben nach deiner Ansicht noch nie Polizisten bewusst eine Straftat begangen.

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superseegers  13.04.2022, 17:09
@JuristHelfer

Das eine ist nicht identisch mit dem anderen.

Und nein, selbstverständlich begehen auch Polizisten bisweilen Straftaten. Aber zu unterstellen sie würden vorsätzlich für unberechtigte Knastaufenthalte sorgen ist schon eher naiv. Macht aber nix, ich gönne Dir deine Ansichten.

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JuristHelfer  13.04.2022, 18:50
@superseegers

Das ist nicht naiv. Was hat das Eine mit dem anderen zu tun? Ich kann nichts für die kranke Mentalität vieler staatlicher Angestellter. Du gönnst gar nichts.

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superseegers  13.04.2022, 19:34
@JuristHelfer

Danke dass Du bestätigst was ich über Dich dachte. "....kranke Mentalität vieler staatlicher Angestellter...".

Troll schön weiter, wie gesagt sei es Dir gegönnt. Ich habe ein großes Herz auch für Menschen die auf ihr Geschreibsel stolz sind. Meinungsfreiheit ist eine feine Sache. Guten Tag.

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RizonJ  15.04.2022, 17:21

@JuristHelfer das ist so nicht ganz richtig auch das reine abrufen ist soweit vorsätzlich gem. § 184b Abs. 3 strafbar. 184b Absatz 1 Nr. 4 ist auch nur zutreffend sofern man die Inhalte bezieht UM sie im Sinne der Nr.1,2 zu verwenden oder solche Verwendung zu ermöglichen. Somit kommt laut der Schilderung nur ein Verstoß gegen Absatz 3 der Nrom in Betracht außer der Handelnde wollte nachweislich die Inhalte im Sinne der Nr.1 2 verwenden.

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JuristHelfer  15.04.2022, 17:32
@RizonJ

Das mag ja sein. Aber wie geschrieben: manchmal werden Dateien wie Videos, bei Whatsapp erst eher unscharf angezeigt. Und selbst wenn sie scharf gezeigt werden, sieht man beim Standbild des Videos nicht immer sofort, ob es sich um Kinderpornografie handelt.

Zum Beispiel kann die Kamera - neben den Protagonisten - auch mal eine Küche filmen. Und genau diese Küche ist dann als Standbild des Videos zu sehen, was man dann ggfs. anklickt. Verstehst Du was ich meine?

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RizonJ  15.04.2022, 19:03
@JuristHelfer

Ja verstehe ich aber das ist dann ein Problem des Vorsatzes. Du hattest geschrieben das 184b Absatz 1 Nr.4 in Betracht käme, was nur stimmt wenn er danach vorhatte die Dateien weiterzuberbreiten. Wenn er dies nicht wollte hat er lediglich möglicherweise auch unvorsärtlich aufgerufen was dann unter 184b Absatz 3 fällt. Wobei ich bei solchen Fragen meist Zweifel ob die Leute wissen das KiPo bei einem Alter von u 14 vorliegt und bei ü 14 184c greift mit einem erheblich niedrigeren Strafrahmen

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Dein Handy bekommst du überhaupt nicht mehr. Das ist jetzt ein Beweismittel und damit will man dir Dinge nachweisen. Du bekommst es nur evtl wieder, falls du 100% sauber bist. Aber selbst in diesem Fall, könnte es schwer fallen.

Normaler Weise hat jeder Mensch ein google Konto, außerdem erstellt das Handy Sicherungen usw., d.h. das wenn du auf einem PC dein google Konto aufrust, müsstest du deine Kontakte abrufen können 🤷‍♀️

Diese Sicherungen oder auch Backups, macht man auch mit seinen Einstellungen, Fotos usw., dass speichert man doch nicht alles nur auf einem Gerät! Aber davon abgesehen....

Ich verstehe trotzdem nicht so ganz, dass man so etwas nicht sofort meldet. Hätte ich nur ein einziges Mal in meinem Leben, den kleinsten Schnipsel Foto oder Videomaterial zu Gesicht bekommen, wo es auch nur den Anschein macht, dass da Kinderpornografie zu sehen sein könnte, wäre ich sofort bei den Bullen.

Es ist mir wirklich unbegreiflich, wie jemand in so einer Situation sein kann, der nichts mit so etwas zu tun hat. Verstehe ich nicht! Der gesunde Menschenverstand sagt einem doch dann definitiv, dass hier was falsch ist!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ywilk  18.08.2023, 13:23

Da du 17 bist, steht dir kein Anwalt zu, sondern deine Eltern werden bei dem Verhör anwesend sein, außer sie gestatten der Polizei allein mit dir zu reden. Ob deine Eltern dann einen Anwalt beauftragen, ist allein euch überlassen. Eine Rechtsschutz übernimmt in solchen Angelegenheiten keinerlei Kosten, da es sich um eine Straftat handelt.

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Naja es sollte sich ja Nachweisen lassen ob du diesen Ordner anderswo noch einmal hochgeladen hast bzw auf Reddit aktiv danach gefragt hast.

anonymasker376 
Fragesteller
 13.04.2022, 10:53

das habe ich eben nicht. chatverläufe sind auch keine vorhanden wo so etwas zu finden sein könnte

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MrsThalia  13.04.2022, 10:55
@anonymasker376

Dann solltest du einen Anwalt fragen, als Laie würde ich aber erstmal behaupten das man dich ohne Beweise nicht verurteilen kann.

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Das wichtigste ist jede Aussage bei der Polizei zu verweigern, auch wenn man gerne die Tatsachen erklären möchte, zudem hast du glaub ich als Minderjähriger das Recht auf einen Anwalt bei Vorladungen bei der Polizei, aber ganz sicher bin ich mir nicht. Dann solltest du dir im Vorfeld einen Rechtsanwalt suchen, falls deine Eltern im Rechtschutz sind, dann kann ein Anwalt das von der Rechtschutzversicherung übernehmen, sofern die Versicherung auch Strafrecht abdeckt. Entweder wird das Verfahren eingestellt gegen eine Geldbuße (was ich am ehesten vermute) oder du wirst verurteilt, wahrscheinlich zu einer Geldstrafe und / oder Sozialstunden.

Wie genau bist du denn an den link gekommen und was stand konkret auf dem Durchsuchungsbeschluss? Normalerweise müsste man die zumindest nachweisen das du es billigend in Kauf genommen hast mit solchen Inhalt in Berührung zu kommen. Weiterhin musst du beachten, dass es kinderpornographie als auch jugendpornographie gibt. Das spielt beim Strafrahmen eine erhebliche Rolle. Waren die Personen unter 14?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung