Darf die Polizei dies tun?

6 Antworten

Ich nehme mal an die Polizei hat bei dir Durchsucht und das Handy mitgenommen?

In dem Fall gibt es zur Beschlagnahme bereits ein Beschluss vom Gericht, der sollte dir dann auch ausgehändigt worden sein. Dort steht normalerweise auch drin ob das Handy durchgesehen werden soll.

Kann außerdem gut sein dass das Handy der Einziehung unterliegt. In dem Falle siehst du das Handy nie wieder. Entscheidet allerdings später das Gericht.

Dürften die jetz also auch Whatsapp instgramm etc. abchecken?

Ja.

Geh mal davon aus, dass das Handy komplett durchsucht wird.

Dürfen die leider.

Hast du zufällig ein Samsung? Wenn ja, könntest du es mit Hilfe deines Samsung Accounts komplett auf Werkseinstellungen zurücksetzen, dann hätte man keine Beweise mehr 😅 Geht mit iPhones bzw. Handys von anderen Herstellern evtl. auch.

RobertLiebling  29.04.2021, 21:23

Dazu müsste es mit dem Internet verbunden werden... Ich glaube nicht, dass die Ermittler das tun, bevor sie nicht eine Sicherung vom kompletten Handy gezogen haben.

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P2661  30.04.2021, 13:15
@RobertLiebling

Bei Samsung reichts in der Tat nur aus, dass das Handy mit dem Mobilfunknetz verbunden ist ("Mobile Daten" deaktiviert).

Klar, jetzt ist es wahrscheinlich schon zu spät, allerdings hätte es evtl. kurz nach der Sicherstellung geklappt, wenn das Handy noch nicht zur Untersuchung abgegeben wurde.

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samuel223  30.04.2021, 09:21

denkst du die bei der ktu sind blöd natürlich verhindern die dass

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Für alles, was die Ermittler bei der Auswertung des Handys finden, musst Du gerade stehen. Der Anlass mag das Eine sein, aber alles was dabei gefunden wird, musst Du Dir vorwerfen lassen. Und das ist durchaus rechtmäßig. Rechtlich heisst das Zufallsfund und ist verwertbar, wenn die Grundmaßnahme rechtmäßig war.

Ja darf sie,wenn du Pech hast kriegst du es nie wieder , wenn du Glück Hast schon