Handwerker stellt keine Rechnung aus?
Wie lange darf ein Handwerksbetrieb die Ausstellung einer Rechnung verzögern? Am 1. Dez. letztes Jahr haben 2 Handwerker bei mir das Garagendach ausgebessert. Bis heute habe ich noch keine Rechnung von den Leuten, obwohl ich sie schon einmal daran erinnert habe. Können die sich wirklich so lange Zeit lassen?
4 Antworten
Bei Verbrauchern ist der Unternehmer nicht verpflichtet, eine Rechnung auszustellen.
Muss er ja auch nicht. Bei einem Werkvertrag wird die Vergütung automatisch mit der Abnahme fällig.
Der hat bisher noch nicht mal gesagt, was die Sache kostet.
Die Rechtsmaterie ist für mich nicht ganz durchschaubar. auf der eine Seite wird die Vergütung fällig mit Abnahme des Werkes. Auf der anderen Seite braucht der Auftraggeber auch eine prüffähige abrechnung um bezahlen zu können. desweiteren ist mir nicht ganz klar, wer beweispflichtig ist, dass eine Rechnung zugegangen ist.
es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: du verhälst dich still und wartest bis eine Abrechnung oder Mahnung kommt oder bis das ganze verjährt.
Die zweite Möglichkeit ist: Du schickst ein Einschreiben mit einer Frist, eine Abrechnung zukommen zu lassen.
Nach drei Jahren verjährt die Forderung. Das scheinen die wackeren Dachdecker nicht zu wissen.
Grundsätzlich hast Du aber ein Anrecht auf Rechnung. Man hat als Auftraggeber auch selbst die Pflicht, sich darum zu kümmern und muß die Rechnung auch selbst 2 Jahre aufbewahren. Grund ist das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.
ganz ruhig sein, nichts sagen! - wenn die so ein Theater beeinander haben in der Rechnungslegung, dann kann es sein dass sie ganz darauf vergessen, und nach 36 Monaten ist die Sache verjährt...
und bis zum Einlangen der Rechnung gewähren sie dir einen zinsenlosen Kredit - musst nur darauf achten, dass sie nach Löhnen und Materialkosten von damals verrechnen!
Hab beim Umbau 9 Monate auf die Rechnung vom Maler/Trockenbauer gewartet.
Füße stillhalten, nach drei Jahren verjährt die Forderung.
Er hat auch noch kein Geld verlangt!