Handwerker stellt keine Rechnung aus?

4 Antworten

Bei Verbrauchern ist der Unternehmer nicht verpflichtet, eine Rechnung auszustellen.

marco2asky 
Fragesteller
 03.04.2022, 13:04

Er hat auch noch kein Geld verlangt!

0
berndauskleve  03.04.2022, 13:07
@marco2asky

Muss er ja auch nicht. Bei einem Werkvertrag wird die Vergütung automatisch mit der Abnahme fällig.

0
berndauskleve  03.04.2022, 19:35
@marco2asky

Die Rechtsmaterie ist für mich nicht ganz durchschaubar. auf der eine Seite wird die Vergütung fällig mit Abnahme des Werkes. Auf der anderen Seite braucht der Auftraggeber auch eine prüffähige abrechnung um bezahlen zu können. desweiteren ist mir nicht ganz klar, wer beweispflichtig ist, dass eine Rechnung zugegangen ist.

es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: du verhälst dich still und wartest bis eine Abrechnung oder Mahnung kommt oder bis das ganze verjährt.

Die zweite Möglichkeit ist: Du schickst ein Einschreiben mit einer Frist, eine Abrechnung zukommen zu lassen.

0

Nach drei Jahren verjährt die Forderung. Das scheinen die wackeren Dachdecker nicht zu wissen.

Grundsätzlich hast Du aber ein Anrecht auf Rechnung. Man hat als Auftraggeber auch selbst die Pflicht, sich darum zu kümmern und muß die Rechnung auch selbst 2 Jahre aufbewahren. Grund ist das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.

ganz ruhig sein, nichts sagen! - wenn die so ein Theater beeinander haben in der Rechnungslegung, dann kann es sein dass sie ganz darauf vergessen, und nach 36 Monaten ist die Sache verjährt...

und bis zum Einlangen der Rechnung gewähren sie dir einen zinsenlosen Kredit - musst nur darauf achten, dass sie nach Löhnen und Materialkosten von damals verrechnen!

Hab beim Umbau 9 Monate auf die Rechnung vom Maler/Trockenbauer gewartet.

Füße stillhalten, nach drei Jahren verjährt die Forderung.