Mieter beauftragt Handwerker ohne Rücksprache?

6 Antworten

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Wenn der Vermieter einen Handwerker beauftragt, muss der Vermieter auch die Rechnung zahlen. Rufe bei dem Handwerker an und sage dem, dass die Rechnung an die falsche Person geschickt wurde. Gib denen die Adresse deines Vermieters und seinen Namen, damit die Rechnung neu ausgestellt, an die richtige Adresse geschickt wird.

Und ja, wenn der Vermieter einen Handwerker für das Mietobjekt bestellt, muss er den Mieter darüber in Kenntnis setzen und einen Termin vereinbaren.

schoschi06  05.02.2022, 15:47

Hallo,

unser Mieter hat scheinbar einen Handwerker beauftragt.

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windsbraut0307  06.02.2022, 06:46
@schoschi06

Huch, das habe ich überlesen. Aber im umgekehrten Fall trifft es natürlich genauso zu. Sollten Mängel vorliegen, die nicht zu den Schönheitsreparaturen gehören, muss der Mieter natürlich den Vermieter zunächst informieren und dem obliegt es, einen Handwerker zu bestellen. In diesem Fall also, muss der Mieter dann auch die Rechnung selbst bezahlen.

Anders ist es, wenn der Mieter mehrfach aufgefordert wurde den Mangel zu beseitigen, dieser aber nicht reagiert hat. Dann kann der Mieter von seinem Abhilferecht Gebrauch machen. Mehr dazu, unter nachstehendem Link

https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mieter-beauftragt-handwerker/

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PfingstRose5 
Fragesteller
 05.02.2022, 15:55

Hallo ! Ich glaub du hast den Vermieter und Mieter verwechselt. Aber die Vorgehensweise scheint mir richtig zu sein. Danke !

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adelaide196970  06.02.2022, 14:40

hier hat aber der Mieter und nicht der Vermieter den Auftrag erteilt.

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Du hast niemanden beauftragt, sondern der Mieter.

Ist seine Rechnung, du brauchst da erstmal nichts zahlen. Wenn er was von dir will, möge er Kontakt zu dir aufnehmen.

Wer die Musik bestellt bezahlt die auch..

Ganz einfach.

Wenn kein Notfall oder ähnliches vorlag was das ganze rechtfertigen würde dann musst du nichts bezahlen. Wenn der Mieter sich einfach ohne deine Erlaubnis einen Handwerker holt um etwas machen zu lassen dann muss er ihn auch selbst bezahlen.