Haltergemeinschaft? Kündigung?

6 Antworten

du bist Teil einer Haltergemeinschaft, keine Einstellerin.

Mein Pferd steht auch in einer Haltergemeinschaft. Sprich, wir machen alles selbst, dürfen aber keinen Gewinn machen bis auf ca 1500 Euro Überschuss auf dem Konto für Reparaturen etc.... Das alles ist vertraglich geregelt worden durch einen Rechtsanwalt. Unsere Stallgebühr muss alles, was den Stall angeht, abdecken und natürlich auch 1100 Euro Pacht/Monat an den Eigentümer des Grundstücks bezahlen.

Ursprünglich waren wir zu sechst, da ging das locker auf und wir konnten sogar den monatlichen Anteil niedriger halten - eben weil wir keine Gewinne machen dürfen. Wir hatten, damit das Risiko verteilt wurde, auch zwei neue Pferde aufgenommen, die aber auch Mitglied der Haltergemeinschaft werden mussten. Wir dürfen keine Einsteller nehmen! Im Winter merkten die beiden Besitzerinnen dann, dass die Pferdehaltung doch mehr Arbeit mit sich brachte, als sie gedacht hatten. Die Pferde müssen ja - anteilig versteht sich - ja auch morgens früh gefüttert werden, Und das gefiel den beiden nicht so. Jedenfalls suchten sie sich einen neuen Stall und wollten gehen.

Da wir Übrigen ihre ewige Jammerei und schlampige Arbeit satt hatten, haben wir sie auch ohne Kündigungsfrist ziehen lassen. Auch mit nur vier Pferden können wir das Ganze stemmen, aber es wird schon riskant, denn der Bauer verlangt ja nicht weniger Geld im Monat. Wir mussten also ab Februar unsere Umlage erhöhen. Na ja,...

Aber als dann eines unserer vier Pferde, 30 Jahre alt, ernsthaft erkrankte und vier Tage lang nichts fraß, machten wir uns nicht nur Sorgen um das Alterchen, sondern natürlich auch um die Finanzen. Gott sei Dank ist der alte Herr wieder gesund!. Aber wir sind nicht unfroh, dass wir am 1.9. von einem benachbarten Stall geschluckt werden und dann wieder nur Einsteller ohne Verantwortung sind.

An die Fragestellerin: du bist, wie du schreibst, Mitglied einer Haltergemeinschaft, keine Einstellerin. Das ist ein großer Unterschied.

Kann ich mir nicht vorstellen, da man in einer Haltergemeinschaft enorm abhängig voneinander ist und für Ersatz gesorgt werden muss. In so einer Konstellation muss es auch wirklich passen!

Sich gerichtlich gegen etwas zu wehren, das man selbst unterschrieben hat ist auch menschlich nicht in Ordnung, deshalb würde ich mich in jedem Fall um eine friedliche Einigung bemühen.

Die Haltergemeinschaft möchte sicherlich auch kein Mitglied bei sich haben, das eigentlich nicht da sein will. Trotzdem bedeutet der Ausfall einer Partei immer Aufwand, finanziell und zeitlich.

Ich würde mich mit der Haltergemeinschaft zusammen setzen und vorschlagen, dass du dich um Ersatz bemühst. Ähnlich wie ein Nachmieter. Du suchst also jemanden, der deinen Platz einnehmen würde und die Gemeinschaft entscheidet, ob diese Person und das Pferd zu ihnen passt. Dann sollte nichts gegen eine außervertragliche Einigung sprechen.

Alternativ könnte man eine finanzielle Entschädigung (Leerbox-Miete) aushandeln. Da dein Pferd ja weg ist und weder Heu verbraucht, noch Mist produziert, ist es vielleicht möglich, dass du für den Zeitraum der Kündigungsfrist nicht dem vollen Beitrag zahlst oder leistest.

Versuche auf keinen Fall jetzt noch irgendwelche Meinungsverschiedenheiten zu klären. Einigt euch darauf, dass ihr unterschiedliche Meinungen habt. Menschen sind verschieden und der einzig richtige Weg, um damit umzugehen, ist TOLERANZ und RESPEKT. Egal wie doof man das Verhalten anderer findet. Ohne Groll ist ein Neuanfang auch wesentlich angenehmer. Dann sollte einem Kompromiss nichts im Weg stehen.

Woher ich das weiß:Hobby – Reiterin seit ca.30Jahren

Gegen welches geltende Recht sollte diese Kündigungsfrist verstoßen? Ein Vertrag kann ausgestaltet werden, wie es den Vertragsparteien beliebt - solange alles im rechtlichen Rahmen bleibt. Du hast 6 Monate unterschrieben, also musst du die 6 Monate noch bleiben - oder gehen aber trotzdem bis Ende der Frist deine vertraglich festgelegten Pflichten erfüllen (Bezahlung, Arbeitsdienste,...)

6 Monate sind lang, aber machen für eine Haltergemeinschaft durchaus Sinn.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin

lilianegru 
Fragesteller
 20.03.2022, 10:15

Danke👍🏻

Es hat bereits eine andere einstellerin(?)gegen den vertrag geklagt (Prozess läuft gerade) weil er wohl die Bedingungen einer haltergemeinschaft nicht erfüllt sondern wohl ein einstellervertrag sein. Und dadurch die Kündigungsfrist unwirksam sei.

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Dahika  20.03.2022, 10:49
@lilianegru

du bist keine Einstellerin!!! Wir haben darum die Verträge mit zwei neuen Pferdebesitzerinnen vom REchtsanwalt, der für uns alles Formale geregelt hatte, prüfen lassen.

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Kann so keiner genau sagen, dafür muss man die Bedingungen des gesamten Vertrages betrachten.

In einer echten Haltergemeinschaft, ist es sogar unüblich den Vertrag kündigen zu können. Dieser wird in der Regel aufgehoben und neu aufgesetzt.

Wir haben einen älteren Stall an eine Haltergemeinschaft verpachtet. Jeder "Einstaller" wird Mitpächter und haftet für den Werterhalt der Anlage und den vereinbarten Pachtzins, auch wenn der Stall nicht mehr genutzt werden kann, darf.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

Natürlich kann der Vertrag vor Gericht angezweifelt werden, aber dazu müsstest du erstmal soweit kommen. In Deutschland gilt Vertragsfreiheit, sodass alles in einem Vertrag festgehalten werden kann, was nicht eine Partei übermäßig belastet. 6 Monate Kündigungsfrist sind tatsächlich noch im Rahmen…

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Pferdebesitzer + Arbeit als Bereiter