vertrag?

5 Antworten

Wenn der Vertrag heute begonnen hat, und es KEINE Probezeit gibt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Natürlich ist eine AUFHEBUNG im gegenseitigen Einverständnis möglich.

Leakls9 
Fragesteller
 04.04.2022, 12:02

Also auch wenn der Vertrag bereits begonnen hat?

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DerCaveman  04.04.2022, 12:34
... gilt die gesetzliche Kündigungsfrist

Nur wenn keine andere wirksam vereinbart wurde.

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Du musst natuerlich schriftlich kuendigen und die Kuendigungsfrist einhalten. Welche das ist, kommt auf deinen Arbeitsvertrag oder ggf. Tarifvertrag an und darauf, ob eine Probezeit vereinbart wurde.

Sollte es ein befristeter Vertrag sein und vertraglich keine Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung vereinbart worden sein, kannst du gar nicht ordentlich kuendigen und musst den Vertrag bis zum vereinbarten Ablauf erfuellen.

Wenn der Arbeitgeber aber einverstanden ist, kann man ein Arbeitsverhaeltnis auch zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einem Aufhebungsvertrag beenden. Versuch's halt. Mehr als "nein" sagen kann der Chef ja nicht. Meist haben Arbeitgeber aber kein Interesse an Arbeitnehmern, die schon von Anfang an keinen Bock haben.

Ihr habt beide den Vertrag unterschrieben, du kannst höchstens um eine Aufhebung bitten.

Ersatzweise würde ich jetzt schon fristgerecht kündigen.

kündigen, wieso kündigt man auch nicht davor..

Leakls9 
Fragesteller
 04.04.2022, 12:01

Man sollte nicht einfach Kündigen wenn man was anderes noch nicht fest hat, daher wurde da noch gewartet

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