Hallo, wer bezahlt die Fahrerkarte und die 5 Module, wenn mann als Schlosser (Probefahrten) eingestellt ist und Vertretungsfahrten übernehmen soll?

2 Antworten

Es gibt Firmen, die bezahlen die 5 Weiterbildungsmodule.

Es gibt Firmen, die bezahlen nichts, oder nur einen Teil davon.

Rechtlich gesehen, muss der Arbeitgeber nicht dafür aufkommen. Es gibt ein Gerichtsurteil indem beschlossen wurde, dass z.B. die Fahrerkarte dem Arbeitnehmer zugeordnet ist.

Das heißt, die Fahrerkarte ist personalisiert auf den Arbeitnehmer, der Arbeitnehmer braucht die Fahrerkarte als Grundlage um überhaupt seiner Arbeit nachgehen zu können. Nach einem evtl. Arbeitgeberwechsel bleibt die Fahrerkarte im Besitz vom Arbeitnehmer. Also ist die Karte eindeutig dem Arbeitnehmer zuzuordnen.

Es heißt ja auch: Wer gewerblich LKW fahren will, muss die Schlüsselnummer 95 im Führerschein haben. Also muss der Arbeitnehmer ja schon die 5 Module haben, bevor er überhaupt für einen Chef fahren darf, deswegen ist der Chef ja auch nicht zuständig für die 5 Module.

Lediglich muss der Verantwortliche im Betrieb, also der Chef oder der Fuhrparkleiter oder eine benannte verantwortliche Person kontrollieren ob die Schlüsselnummer 95 vorhanden ist. Bezahlen muss jedoch der Betrieb dies nicht.

Fahrerkarte und Schlüsselnummer 95 sind gesetzlich dem Arbeitnehmer zugeordnet. Bezahlt ein Arbeitgeber die Karte oder die 5 Module, so ist das eine nette Geste des Chefs, jedoch ist der Betrieb nicht verpflichtet dies ganz oder teilweise zu bezahlen...

Dies hat das BAG am 16.10.2007 unter  9 AZR 170/07 unter folgendem Wortlaut beschlossen:

    2. Beantragt ein als Kraftfahrer beschäftigter Arbeitnehmer auf Aufforderung seines Arbeitgebers bei der zuständigen Behörde nach § 4 FPersV die Ausstellung der Fahrerkarte, so besteht kein Anspruch, entsprechend § 670 BGB den Ersatz der Kosten verlangen zu können, die im Zusammenhang mit der Beschaffung der Fahrerkarte entstehen.

RainerB76  15.08.2015, 15:23

Ach ja, Deine Frage ist ein bisschen undurchsichtig gestellt. Bist Du KFZ-Schlosser und macht nur hin- und wieder mal Probefahrten, also kein gewerblicher Gütertransport, brauchst Du die Schlüsselnummer 95 natürlich nicht. Kannst mal nach der "Handwerker-Regel"  googlen. Da gibt es Ausnahmegenehmigungen.

Was verstehst Du aber unter "Vertretungsfahrten"?

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IWK69 
Fragesteller
 15.08.2015, 17:58
@RainerB76

Genau ich bin als Lkw-Schlosser eingestellt und soll aber auch als Kraftfahrer aushelfen ( wg. ständigen Personalmangels).

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RainerB76  16.08.2015, 18:10
@IWK69

Bei Probefahrten, Überführungsfahrten usw als KFZ-Schlosser brauchst Du die Module nicht. Als Aushilfskraftfahrer im Güterverkehr brauchst Du die Schlüssel 95.

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IWK69 
Fragesteller
 17.08.2015, 18:45
@RainerB76

Ich danke Ihnen Herr RainerB76, Info über "Handwerker-Regel" war sehr hilfreich.

MfG

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Dafür muß die Werkstatt, also Dein Arbeitgeber aufkommen.

Ich gehe davon aus, daß Du keinen Lkw privat fährst.....


RainerB76  15.08.2015, 15:14

Eben nicht... immer dieses Halbwissen... oder genauer gesagt "schätzen"...

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