Halloween darf ich mit einer Spitzhacke rumlaufen

5 Antworten

Neben dem, was hier schon geschrieben wurde: Vergiss nicht, Dir das Einverständnis der gefilmten "Opfer" zur Veröffentlichung geben zu lassen. Am Besten schriftlich, damit es hinterher keinen Ärger gibt.

Ich kann jetzt nur aus einer eigenen Erfahrung sprechen und die ist schon einige Jahre her. Da war es bei uns noch nicht so mit Halloween. Da bin ich als Eishockey Spieler und blutigem Eishockeyschläger, mein Kumpel mit Zombiemaske und Kettensäge ohne Benzin, in die Stadt.

Die Busfahrt war noch lustig, doch in der Stadt kamen wir nicht weit. Wir wurden von der Polizei kontrolliert, nach dem sich besorgte Bürger bei jener gemeldet hatten, Der Hockeyschläger, wie auch die Motorsäge wurden beschlagnahmt. Danach durften wir weiter ziehen. Die Sachen konnten wir am nächsten Tag bei der Polizei abholen. Die Beamten fanden das ganze sogar noch lustig, meinten aber, dass die Leute hier bei uns für Halloween noch nicht bereit wären.

Eine Spitzhacke gilt rechtlich nicht als Waffe. Du darfst also damit herumlaufen, wie du es nennst. Auch an Halloween. Ich wäre trotzdem vorsichtig damit. Was, wenn der Erschrockene nach dem ersten Schreck hinter dir her rennt, du die Hacke fallen lässt, er sie aufhebt und dann damit hinter dir her ist???

Denk mal drüber nach! Solche Prank-Videos gibt es auch im Netz. Da haben dann die Prankster aufs Maul gekriegt.

Man darf schon mit Spitzhacke herumlaufen, auch mit Gasmaske.

Das Erschrecken jedoch, damit wäre ich vorsichtig, unter Umständen ist das bereits eine Körperverletzung - und unter Umständen, wenn Du an den Falschen geraten solltest, der Dein Erschrecken als Angriff wertet und Dir soglich volle Kanne eins auf die Ömme klopft, der könnte das auch noch dürfen, nennt sich Notwehr und Dein Erschrecken kann als unmittelbar bevorstehender oder tatsächlich stattfindender Angriff gewertet werden, je nach Einzelfall.

Es gibt genug Beispiele, da haben solche Spaßvögel die Hucke vollgehauen bekommen.

Schöner Einfall, aber taktisch doch eher blöde. Also ich würds eher lassen.

Natürlich, Spitzhacken unterliegen nicht dem Waffengesetz... Solange Du die Spitzhacke nicht in ein lebendes Wirbeltier inkl. Mensch versenkst, ist alles in Ordnung.

Aber bitte geh vorsichtig damit um...