Hallo, unsere Nachbarn haben die Garagenauffahrt mit 6-16 mm Kies ausgebaut. Beim Verlassen oder Ausahrt mit dem PKW werden aber Steine mit auf die öffentlic?

3 Antworten

Nach § 42 des Straßengesetzes (StrG) ist jede Person, die eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, dazu verpflichtet, die Verunreinigung unverzüglich und ohne Aufforderung zu beseitigen. Sollte dies nicht geschehen, kann die zuständige Straßenbaubehörde oder in Ortsdurchfahrten die Gemeinde die Beseitigung auf Kosten des Verantwortlichen veranlassen​​.

In Ihrem Fall bedeutet das, dass wenn durch die Kiesauffahrt der Nachbarn regelmäßig Steine auf die öffentliche Straße gelangen und diese verunreinigen, die Nachbarn verpflichtet sind, die Steine zu entfernen. Sollten sie dies nicht tun, könnte die zuständige Behörde einschreiten.


EarthCitizen20  17.11.2023, 10:37

Mit den Steinen auf der Straße kann eine Verkehrsgefährung entstehen: z.B. Zweiräder darauf ausgleiten, die Fahrer*innen dabei stürzen.

Somit wäre auch noch § 1 der StVO (D) angesprochen.

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Basaltsplitt 
Fragesteller
 17.11.2023, 11:48

Die Gemeinde macht aber nichts!

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Nein, hatte das als Radfahrer auf dem Weg zur Arbeit. Von dort habe ich die Polizei informiert, sich das mal anzusehen.

Auf dem Rückweg war der Radweg frei von Steinen.

Die Verursacher kannte ich nicht.

Frag doch die Nachbarn ob’s zulässig ist oder nicht. Oder kannst du nicht sprechen?


Aylamanolo  17.11.2023, 13:30

Manche Leute denunzieren lieber und zeigen an.

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