Hallo ein bekannter von Beruf Maurer ohne Ausbildung möchte sich selbstständig machen Pflastern und Mauererarbeiten durchführen geht das?

2 Antworten

Giuseppe82 
Fragesteller
 17.10.2015, 22:47

also kann er sich nicht selbständig machen 

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Giuseppe82 
Fragesteller
 17.10.2015, 22:50
@Giuseppe82

gibt es eine Möglichkeit wie bei Malern ( Raumausstatter) Gewerbe anmelden

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ErsterSchnee  17.10.2015, 22:50
@Giuseppe82

Da sollte dein Bekannter sich ruhig mal selber schlau machen. Immerhin kriegt er auch den Ärger, wenn er was falsch macht.

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Giuseppe82 
Fragesteller
 17.10.2015, 22:53
@ErsterSchnee

er lernt gerade fleissig deutsch ich helfe ihm dabei sich selbstständig zu machen da in Italien es nicht wie bei uns ist mit Ausbildung usw helfe ich ihm 

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Ja, er darf nur keine Ausubildenden einstellen. Gewerbe anmelden.

Giuseppe82 
Fragesteller
 17.10.2015, 22:46

also einfach Gewerbe als Maurer anmelden fertig ??

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Reanne  17.10.2015, 22:57
@Giuseppe82

aber nicht als Maurer, Platten verlegen, Fliesen, so etwas.

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Giuseppe82 
Fragesteller
 17.10.2015, 22:59
@Reanne

für Fliesenleger braucht man also keine abgeschlossene Ausbildung ( Meister)

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Reanne  18.10.2015, 19:19
@Giuseppe82

Schau hier, was machbar ist.

Zulassungsfreie Handwerksberufe ohne Meisterpflicht

Selbstständig ohne Meisterbrief bzw. Meisterpflicht - dies ist in den folgenden zulassungsfreien Handwerksbetrieben möglich:

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer sind Handwerksberufe ohne Meisterpflicht. Auch die Handwerksberufe Uhrmacher, Graveure, Metallbildner, Galvaniseure, Metall- und Glockengießer als auch die Handwerksberufe Schneidwerkzeugmechaniker und Gold- und Silberschmiede sowie Parkettleger, Rolladen- und Jalousiebauer benötigen als Handwerksberufe keine Meisterpflicht. Zur Ausübung ihrer Handwerksberufe brauchen Modellbauer, Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher, Holzbildhauer;, Böttcher, Korbmacher keinen Meister. Auch die Handwerksberufe Damen- und Herrenschneider, Sticker, Modisten als auch die Handwerksberufe Weber, Segelmacher, Kürschner, Schuhmacher, Sattler und Feintäschner, Raumausstatter, Müller, Brauer, Mälzer und Weinküfer setzen keine Meisterpflicht voraus

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Giuseppe82 
Fragesteller
 18.10.2015, 23:07

Wenn man als gartenlandschaftbau Gewerbe anmeldet darf man doch auch Pflastern oder ??

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