Haftung bei Ferienhaus?
Wir wollen als Gruppe mit 5 Personen ein Ferienhaus buchen. Nun ist meine Frage, haftet nur derjenige der das gebucht hat oder derjenige der einen evtl Schaden verursacht hat.
6 Antworten
Erst einmal die frage, in welchem Land das Haus steht. Denn danach richtet sich das Recht.
Aus Vertrag haftet der Vertragspartner. Er muss das Haus in ordentlichem Zustand zurück geben.
Aus Delikt haftet der Verursacher, der etwas kaputt macht. Er haftet gegenüber dem Vermieter und der Mieter kann ihn in Regress nehmen.
Der Vermieter wird sich aber immer an den Vertragspartner wenden, da er ja nicht nachweisen kann, wer die Sache wirklich kaputt gemacht hat.
- Nein, da die GbR nur durch alle Mitglieder vertreten werden kann. Von einer Bevollmächtigung ist aber nicht die Rede.
- kennt die Vertretung das Prinzip der offenkundigkeit und der Mieter ist nicht als Vertreter der GbR aufgetreten
- würde diese Regelung nicht mal viel bringen, weil dann jedes Mitglied der GbR gesammtschuldnerisch haften würde
1.) Es wird einer bevollmächtigt. Der der bucht tut das gerade nicht auf eigene Rechnung. "Wir wollen als Gruppe mit 5 Personen ein Ferienhaus buchen." Denn man wird sich im Vorfeld einig sein, das man den Reisepreis gemeinsam trägt. Ferner hat man als Gesellschaft auch beschlossen, welches Ferienhaus man bucht. Die 5 sind sich ferner einig das XY die Buchung übernimmt.
2.) Doch ist er, er bucht für die Gruppe.
3.) ja genau das.
Im Innenverhältnis mag ja eine GbR entstehen. Im Außenverhältnis müsste der Buchende dann eine Originalvollmacht vorlegen, die von allen Beteiligten unterschrieben ist.
Zudem müsste der Mieter dem Vermieter genau mitteilen, dass ein GbR vorliegt und wer Mitglied ist.
Das kann man natürlich konstruieren, ist aber in keinem Fall das, was man einfach mal annehmen kann.
Grundsätzlich haftet der der gebucht hat als Vertragspartner. Aber man muss normalerweise immer eine Kaution zahlen, welche dann die Haftung verwendet wird. Die kann man ja untereinander aufteilen. Man sollte sich da natürlich vorher absprechen, das derjenige der es war auch dafür gerade steht und bezahlt wenn was kapput geht. Ich hab es leider mal erlebt das wegen der Uneinsichtigkeit eines Verursachers eine ganze Gruppe sich aufgelöst hat.
Letztendlich ist derjenige, welche das Ferienhaus gebucht hat der Vertragspartner und haftet zunächst für Schäden, welche verursacht wurden.
Wenn dann eine Gruppe von fünf Personen gemeinsam das Ferienhaus bewohnt, liegt es auf der Hand, dass man sich intern schon einigen wird, dass der Verursacher dann auch den Schaden bezahlt. Sollte man -sofern man sich nicht richtig vertraut- im Vorfeld aber klären...
Na ja, die Zahl ist extrem hoch gegriffen, denn es gibt genügend Menschen, welche sich bereits im Vorfeld darüber Gedanken machen...
Sollte allerdings unter guten Bekannten auch ausreichen. Wenn man mit wildfremden Leuten eine Ferienwohnung gemeinsam mietet und nichts schriftlich vereinbart, dann ist man letztendlich auch selbst schuld...
Du siehst doch wie inflationär das Wort "Freund" gebraucht wird.
In solchen Fällen trennen sich immer Spreu vom Weizen.
Hier muß man das Innen- und das Außenverhältnis unterscheiden.
Wir wollen als Gruppe
Genau das passiert hier auch rechtlich. Im Außernverhältnis handelt es sich in der Regel um eine GbR, so das alle 5 Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften. Das heißt der Eigentümer des Ferienhauses kann sich aussuchen von welchen der 5 er den Schaden ersetzt haben will. Im Innenverhältnis haftet der Verursacher. D.h. der der zahlen mußte kann sich das Geld vom Verursacher wiederholen.
Vor dem Vermieter haftet derjenige der gebucht hat.
Natürlich kann man mit den anderen Erwachsenen vorher ausmachen, dass der Schaden vom Verursacher geklärt wird.
Wenn ich dies aber müsste, hätte ich kein Vertrauen in die Mitmieter und würde eh nicht mit solchen verreisen
Als Vertragspartner ist hier in der Regel die aus 5 Gesellschaftern bestehende GbR anzusehen. Der der bucht handelt dabei geschäftsführend für die GbR.