Haftbefehl Dauerarrest Verjährung?

5 Antworten

Ein Haftbefehl bleibt grundsätzlich solange bestehen, bis dieser vollstreckt wird.

Bei dir läuft keine Verjährungsfrist, weil aktiv daran gearbeitet wird, dass du deine Haft antrittst.

Taten können verjähren, Strafen m. E. eher nicht, schon gar nicht, wenn ein Haftbefehl vorliegt.

PatrickLassan  06.07.2021, 13:07

Doch, nennt sich Vollstreckungsverjährung, siehe § 79 StGB.

https://dejure.org/gesetze/StGB/79.html

Bzw. in diesem Fall § 87 Absatz 4 Jugendgerichtsgesetz:

https://dejure.org/gesetze/JGG/87.html

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HeinrichLuff  06.07.2021, 13:10
@PatrickLassan

Danke, immerhin dauert es dann doch schon eine Weile:

Die Verjährungsfrist beträgt

1.fünfundzwanzig Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren,2.zwanzig Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren,3.zehn Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren,4.fünf Jahre bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und bei Geldstrafe von mehr als dreißig Tagessätzen,5.drei Jahre bei Geldstrafe bis zu dreißig Tagessätzen.

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PatrickLassan  06.07.2021, 13:11
@HeinrichLuff

Bei Jugendarrest ist es ein Jahr, § 87 Absatz 4 JGG:

Die Vollstreckung des Jugendarrestes ist unzulässig, wenn seit Eintritt der Rechtskraft ein Jahr verstrichen ist
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Wenn der Haftantritt in zwei Wochen verjährt, steht irgendwann morgens ein Streifenwagen vor der Tür.

Dein Urteil verjährt? Ich glaube nicht :D

Sunny745 
Fragesteller
 06.07.2021, 12:42

Laut §87 Abs. 4 JGG verjährt Jugendarrest nach einem Jahr .

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Orothred23  06.07.2021, 12:43
@Sunny745

Und du denkst tatsächlich, dass du deswegen dann um die Strafe rum kommst?

Sehr naiv....

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Sunny745 
Fragesteller
 06.07.2021, 12:47

Von „rum kommen’‘ steht nichts in meiner Fragestellung :)

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Ich soll den Arrest diese Woche noch antreten.

Damit wird die Verjährung außer Kraft gesetzt, selbst wenn Du jetzt versuchen solltest Dich diesem Arrest zu entziehen!