Dauerarrest vermeiden?
Hallo, wurde am 15.04.19 zu 4 wochen dauerarrest verurteilt.
diesen möchte ich aber umgehen da es mir psychisch momentan nicht gut geht. Ich habe eine Ausbildungsstelle die ich nicht verlieren möchte.
ich soll diesen Freitag zum Antritt kommen.
Da bei mir Verdacht auf Keuchhusten besteht wollte ich kurzfristig den hafttermin verschieben lassen durch eine Krankmeldung. Ist das möglich??
einpaar Fragen noch:
wird man zum haftantritt in der jugendarrestanstalt durchsucht? Hatte nämlich vor ein Handy mit hineinzunehmen.
wie ist es wenn die Strafe verjährt ist?
3 Antworten
Der Verdacht auf Keuchhusten läßt sich durch einen Arztbesuch schnell ausräumen oder bestätigen. Wird er bestätigt, bekommst du Aufschub. Bis zur Besätigung bekommst du ein Attest wegen einer Verdachtsdiagnose. Das kannst du an die Staatsanwaltschaft übermitteln.
Natürlich brauchst du was Schriftliches. Allein auf Spruch geht a nix..
Wer hat denn den Verdacht ausgesprochen?
(4) 1Die Vollstreckung des Jugendarrestes ist unzulässig, wenn seit Eintritt der Rechtskraft ein Jahr verstrichen ist. https://dejure.org/gesetze/JGG/87.html
D.h. du müßtest bis Ende April (Einspruchsfrist icl.) krank sein, aber so lange dauert ein Keuchhusten nicht.
Handy mitnehmen is nich..
Ja, du wirst durchsucht, das mit dem Handy ist also eine sehr dumme idee. Krankschreibung bringt dir Tage, aber keine grundsätzliche Lösung.
Einzige Lösung wäre mit Hinweis auf die laufende Ausbildung Aufschub zu beantragen. Und nein, Verjährung des Vollzugsantritts gibt es nicht.
Also Schreiben an das Gericht mit der Bitte um kurzfristigen Aufschub wg. Erkrankung und längeren Aufschub wg. der Ausbildung.
Dann setz dich unverzüglich mit deinen Ausbildungsbetrieb in Verbindung, ggf. musst du Urlaub opfern. Viele Betriebe haben Betriebsferien.
Und nein, Verjährung des Vollzugsantritts gibt es nicht.
Doch, gibt es. Nennt sich Vollstreckungsverjährung. https://dejure.org/gesetze/JGG/87.html
Du kannst höchstens einen Aufschub durch ein Attest erreichen, mehr ist nicht.
Du wirst an Deiner Ausbildungsstelle sicher mitgeteilt haben das Du den Arrest antreten musst. Man wird ihn dann mit deinem Urlaub verrechnen.
Das mit dem Handyeinschmuggeln vergiss mal, denn natürlich wird es eine Durchsuchung geben. Solltest Du dabei schon auffällig werden, wird das für Deine Arrestzeit nicht so gut sein.
Meinem Arzt muss ich dann sagen dass ich etwas schriftliches brauch für den Staatsanwalt?