Haben Online-Händler ein rücktrittsrecht?

3 Antworten

Bei einer Bestellbestätigung steht eigentlich immer dabei, dass man nur bestätigt dass du ein Angebot abgegeben hast, die Bestellbestätigung aber noch nicht bindend ist und ein rechtswirksamer Kaufvertrag damit zustande kommt. Selbst wenns nicht dabei steht, gibt es genug Gerichtsurteile, dass die Bestätigung allein keine wirksame Willenserklärung ist und darauf mindestens noch etwas folgen muss (wie z.B. Versand einer Ware, aktives zur Verfügung stellen der Domain o.ä.)

Du hast also schlechte Karten da auf irgendwas zu bestehen.

Natürlich haben bei einem Handel immer beide Seiten das Recht "Nein" zu sagen und einen Vertrag nicht abzuschliessen.

  • Du hast einen Wunsch geäußert (Deine Bestellung aufgegeben),
  • die Andere Seite hat bestätigt, das sie Deinen Wunsch zur Kenntnis genommen hat (Bestellbestätigung),
  • sie ist aber nicht auf Deinen Wunsch eingegangen (hat keinen Vertrag mit Dir abgeschlossen).
Gipfl 
Fragesteller
 01.09.2023, 13:07

Trotz einer Bestellbestätigung?

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Waldmensch70  01.09.2023, 13:08
@Gipfl

Die Bestellbestätigung ist nur eine "Kenntnisnahme Deines Wunsches". Das ist noch kein Vertrag. Sie sagen damit nur "Dein Wunsch ist bei uns eingegangen".

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einandereruser  01.09.2023, 13:17
@Gipfl

Erst mit einer (übereinstimmendrn) Auftragsbestätigung kommt ein Vertrag zustande. Das sollte man als am geschäftlichen Verkehr tätige Person aber wissen.

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Schaue doch mal in die AGB des Anbieters. Dort steht, wie bzw wann der Vertrag zustande kommt.