Haben meine Eltern zu entscheiden, ob ich weiter zur Schule gehe oder Ausbildung mache?

4 Antworten

Hallo,

rechtlich gesehen hört bei diesen Fragen die Erziehungsgewalt deiner oder der Eltern auf.

Es darf und kann dir niemand verbieten eine Ausbildung anzufangen oder die Schule weiter zu machen.
Im Gegenteil, du hast das Recht dich ausbilden zu lassen - sowohl auf schulischer Ebene als auch in einer Berufsbildenden Ausbildungsstätte.

Hierbei zählt dein Alter auch nicht, verbieten können dir deine Eltern dahingehend gar nichts, auch wenn ich die Entscheidung deines Vaters doch für sehr reif halte, liegt es an dir zu entscheiden ob du die Schule weiterhin besucht oder die Ausbildung antrittst.

Dennoch sei gesagt, solltest du keinen Ausbildungsplatz haben und würdest als Konsequenz dann zuhause "hocken", dann kann dir dein Vater tatsächlich auch die Schule aufs Auge drücken und dir somit die weiteren Jahre "antun".
Falls du also eine Ausbildung machen möchtest, dann habe das alles organisiert und auch fest zugesagt bekommen, bevor du die Schule verweigerst, denn die muss man weiterhin besuchen.

Ich persönlich kann dir nur den Tipp geben, die 2 Jahre noch zu machen, da kann man nichts falsch machen - du bist noch Jung und die Ausbildung wird es in 2 Jahren auch noch geben, nur dann hast du (zwar nicht immer aber sehr oft) bessere Qualifikationen und Einstiegschancen für fast jede Ausbildung oder bei bedarf auch für das Studium.

Denn die Schule in 10 Jahren nachzuholen - das macht fast keiner, da ist "der Zug schon abgefahren" wie man so schön sagt.
Aber in 10 Jahren nochmal Studieren weil sich die Interessen geändert haben - das machen doch sehr viele noch, diese Möglichkeit solltest du dir nicht verbauen !

Gruß,
DrAusreichend

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
CaptainCay 
Fragesteller
 20.09.2018, 23:21

Diese Antwort kriegt einen Stern, sobald es freigeschaltet wird.

Danke!

Ich hab ja noch ein wenig Zeit. Da lass ich mir das nochmal durch den Kopf gehen.

Mein Vater hatte nicht so gute Argumente.

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DrAusreichend  20.09.2018, 23:33
@CaptainCay

Da bedankt ich mich schonmal !

Nimm dir ruhig die Zeit die du dafür brauchst, in deinem alter wusste ich auch nicht was ich später mal machen soll und vor allem nicht wer recht hat - zumal die Schule ja nie wirklich spaß macht solange man noch Schüler ist, danach will man einfach nur wieder zurück. Nun, das wirst du mit den Jahren auch so sehen :D

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Wenn die Schule für dich intellektuell eine Qual ist, dann solltest du dich um eine Ausbildung kümmern und einen fertigen Plan auf den Tisch des Hauses legen.

Wenn du bloß keine Lust auf die Schule hast, dann ist das entschieden zuwenig, denn dann kann es gut sein, dass du auch keine Lust auf die Ausbildung hat, wenn es dort mal anstrengend wird oder du dich in der Berufsschule langweilen musst.

Höre d mal ernsthaft in dich hinein und lass dir gesagt sein. Die zehnte Klasse ist nicht die elfte und auch nicht die zwölfte. Wahrscheinlich hast du momentan wenig Bock auf Schule, aber erstens kann sich das noch ändern und zweitens beißt du dich in ein paar Jahren vielleicht in den Allerwertesten, weil du dann aufwendig das nachmachen musst, was dir jetzt vor die Füße gelegt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich

Ein kumpel von mir steht vor dem selben Problem ,aber außer du lebst auf dem Land und kennst iwenn mit na werkstatt etc. wo du anfangen willst würde ich eh bei schule bleiben

Glaube ich auch nicht . Man ist in Deutschland schulpflichtig bis zum 16. Lebensjahr . Diese Pflicht hast du erfüllt :)

Ingabinga  20.09.2018, 23:30

Tut mir leid :) . Also ist man nicht schulpflichtig bis zum 16. Lebensjahr ?

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DrAusreichend  20.09.2018, 23:40
@Ingabinga

Hallo,

man muss sich für nichts entschuldigen, wenn man hier keine Fehler machen darf - wo sonst ? :) !

Also Schulpflichtig bis zum 16. Lebensjahr ist man zwar, doch hört es damit nicht auf, bis einschließlich dem 18. Lebensjahr ist man rechtlich noch in der "Teilzeitschulpflicht" - sprich macht man eine Lehre / geht weiter zur Schule / oder Studiert schon, so wird diese Schulpflicht noch erfüllt, bei allen anderen Gegebenheiten nicht ! Eine Ausnahme ist dabei das FSJ.

Also korrekt wäre es : Schulpflichtig bis zum 18. Lebensjahr, denn auch in der Ausbildung besucht man eine Schule. Wer also mit 16 Jahren von der Schule abgeht braucht einen Ausbildungsplatz oder geht weiter zur Schule.

Gruß,

DrAusreichend

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Ingabinga  20.09.2018, 23:33

Stimmt ich habe es gerade nachgelesen . Irgendwie habe ich das gedacht . Kann man drei Antwort löschen ?

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