Habe ich Anspruch auf BAföG nach abgeschlossener Ausbildung zum Rettungssanitäter mit 1 Jahr Berufserfahrung?
Hallo,
vielleicht gibt es jemanden, der in meiner Situation war oder sich sehr gut hierbei auskennt.
Zum einen ist (glaube ich) RST keine Ausbildung sondern ein Lehrgang und somit wäre mein Studium eine Erstausbildung, wofür ich BAföG erhalten würde? Ist das richtig so?
Viele Grüße ;)
3 Antworten
Korrekt. Der RettSAN ist keine anerkannte Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz.
Gemäß § 7 Abs. 1 BAföG endet der Grundanspruch auf Ausbildungsförderung, wenn der Auszubildende nach einer dreijährigen Ausbildung (oder ggf. länger) einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erwirbt. Wobei ein erster berufsqualifizierender Abschluss entweder eine anerkannte Berufsausbildung oder ein Studium sein kann.
Bafög bekommt man in der Regel auch mit abgeschlossener dualer Berufsausbildung. Das Studium zählt als Erstausbildung
Bafög bekommst du nur während einer Ausbildung, wenn du oder deine Eltern wenig Geld verdienen.