Gibt es ein Mindestalter für den Rettungssanitäter?

3 Antworten

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Hi,

Darf ich den kompletten Lehrgang (Theorie, Rettungswachenpraktikum und Klinikpraktikum) schon mit 16 oder 17 absolvieren?

Das ist zum einen abhängig von den landesrechtlichen Regelungen, zum anderen von der Ausgestaltung - spätestens beim Wachenpraktikum wird es aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) problematisch.

Also hat der Rettungssanitäter ein Mindestalter

Die Ausgestaltung der Rettungssanitäterausbildung beruht auf den Empfehlungen des Ausschusses "Rettungswesen" und kann landesrechtlich geregelt werden, so haben z.B. NRW und Rheinland-Pfalz ein Mindestalter von 17 Jahren festgelegt.

Der tatsächliche Einsatz erfolgt, wie schon oft genug hier erwähnt wurde, jedoch fast ausschließlich mit der Volljährigkeit.

wie bei der Notfallsanitäter Ausbildung 

Für die Notfallsanitäterausbildung existiert kein Mindestalter. Für die Praxis gilt allerdings auch hier die Volljährigkeit als "inoffizielle" Voraussetzung.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Beides im Grunde nein, auch die Ausbildung zum Notfallsanitäter setzt nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) kein Mindestalter voraus. Ein Mindestalter von 18 Jahren, ergibt sich für alle Ausbildungen im Rettungsdienst jedoch aus den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, mit dem unter anderem der Schichtdienst nur sehr schwer in Einklang zu bringen ist sowie, da in aller Regel eine Fahrerlaubnis Voraussetzung ist, aus dem Fahrerlaubnisrecht. Es gibt Rettungsdienstschulen, dort kann der Rettungssanitäter- Grundlehrgang bereits mit 17 Jahren absolviert werden, für die Praktika im Krankenhaus und im Rettungsdienst an der Lehrrettungswache, besonders für das Letztere und für die Abschlussprüfung, gilt jedoch die Volljährigkeit als Voraussetzung.

Selbst wenn es angeboten wird, hat es meiner Auffassung nach wenig Sinn, als Minderjähriger anzufangen, bis zur Volljährigkeit, bleibst du auf jeden Fall Rettungshelfer und bist als solcher im aktiven Rettungsdienst (Fahrer/zweite Person auf dem KTW) mangels Fahrerlaubnis nicht einsetzbar. Es gab da von manchen Rettungsdiensten mal den Gedanken, über das "begleitete Fahren ab 17 Jahren (BF17)" zu tricksen, das wurde dann allerdings wieder schnell verworfen, denn zum einen, kann man sich nicht 30 Kollegen als Begleitperson in die Prüfbescheinigung eintragen lassen und zum Anderen, kann der Kollege nicht als Begleitperson fungieren, während er hinten drinnen im Patientenraum den Patienten betreuen muss. Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Wird nicht ab 16 funktionieren. Das eher theoretisch nur möglich. Das liegt daran, dass sich freiwillig keiner mit dem Jugendarbeitsschutz im Rettungsdienst belasten will. Daher wird es auch echt sportlich, einen Praktikumsplatz für die Lehrrettungswache zu finden. Und, ohne dieses Praktikum gibt's keinen Abschluss.

Also, theoretisch ab 16 möglich, praktisch funktioniert Rettungsdienst halt erst ab 18.