Habe ich als Untermieter das Recht die Identität des Vermieters/Besitzers zu erfahren, falls der Hauptmieter sich daneben benimmt?

8 Antworten

Wenn der Hauptmieter sich weigert, den Vermieter zu benennen, kannst du den Immobilienbesitzer über das Katasteramt erfahren. Wer ein berechtigtes Interesse hat, bekommt diese Auskunft gegen Gebühr.

Du hast schon gekündigt und das Stalking-Problem damit praktisch so gut wie gelöst.

Bleibt die angekündigte Stromforderung:

Eine Stromrechnung für ein Haus oder eine Wohnung kann nur dann auf die einzelnen Nutzer nach Verbrauch aufgeteilt werden, wenn der Verbrauch der einzelnen Personen eindeutig gemessen und den Nutzern damit zugeordnet werden kann.

5 Bewohner einer WG:

Bewohner 1: Homeoffice und damit den ganzen Tag über am PC beschäftigt, abends noch für private Zwecke

Bewohner 2: Gamer mit entsprechendem PC, den er ständig, also tage-/nächtelang nutzt.

Bewohner 3: Hat permanent die Waschmaschine am Laufen und bügelt, was das Zeug hält. Da er auch sonst sehr reinlich ist, saust er jeden Tag mit dem 2000 W Staubsauger durch die Wohnung.

Bewohner 4: Kocht gerne und hat ständig irgendwie den Herd in Gebrauch.

Bewohner 5: Begnadeter Hobby-Bäcker und -Konditor und somit sehr oft den Backofen an.

Wer verbraucht von diesen den meisten Strom?

Ergo: Der gesamte Stromverbrauch wird zu gleichen Teilen durch 5 geteilt. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht und wem die Stromrechnung für ein "bisschen Homeoffide" zu hoch ist, wird versuchen, auf seine Mitbewohner einzuwirken, dass künftig sorgsamer mit der Energie umgegangen wird oder er/sie zieht aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zunächst muß die Nachforderung über € 1.200 einmal sachlich anhand von Rechnungen oder Zählerablesungen begründet werden.

Bis dahin können Sie eine solche Nachforderung als unbegründet zurückweisen.

Ihr Vertragspartner aus dem Untermietverhältnis ist der Untervermieter und nicht der Vermieter.

Persönliche Nachstellungen, Nachrede und jede Form der unerwünschten Anmache sollten Sie sich in schriftlicher Form mit Einwurfeinschreiben verbitten!

Ihre Entscheidung das Untermietverhältnis fristgerecht zu kündigen ist nachvollziehbar.

nun fordert er auch, dass ich und eine andere Bewohnerin zusammen 1200€ Strom Nachzahlungen bezahlen soll

Das kann er dir dann auch durch Rechnungen vom Energieversorger belegen.

Ja klar. Bei einem Nachbarn fragen, wer der Vermieter ist.

Der Hauptmieter will euch gewaltig übers Ohr haun. 1200 € entspricht ca. 4000 kWh, das ist fast der Jahresverbrauch einer Kleinfamilie mit allen Elektrogeräten. PCs oder Laptops verbrauchen noch nicht mal 100kWh.