Gymnasiallehrer an Oberschule?

4 Antworten

Theoretisch ja,das hängt vom Bundesland - ich tippe mal auf Niedersachsen - ab. Aber da der Lehrer ja schon verbeamtet ist, kann er natürlich den Bezirkspersonalrat einschalten, wenn er nicht an eine Oberschule möchte. Handelt es sich allerdings um eine Oberschule mit Sekundarstufe II, sieht der Fall anders aus, dann kann der Lehrer zwar versuchen, etwas gegen die Versetzung zu unternehmen, muss aber erst einmal an die Oberschule wechseln, denn es wird sich dann um eine Versetzung aus DIENSTLICHEN Gründen handeln.

Niedersachsen? Wenn ja:

Meines Wissens umfasst die Oberschule (als "Haupt-Real-Schul-Mix") nur die Klasse 5- 10 (bzw. 9?) .

Wenn also jemand die Lehramtsprüfungen für Sekundarstufe I UND II bestanden hat, dann kann er/sie vermutlich auch in einer Oberschule eingesetzt werden, müsste aber höher besoldet werden als die emisten seienr/ihrer Kollegen.

Ob es einem ausgebildeten Gymnasiallehrer aber ausreicht, niemals in der Oberstufe zu unterrichten, halte ich aber für zweifelhaft. Er/Sie muss sich unterfordert fühlen.

Anm.: Alles ohne Gewähr, weil die Bestimmungen in den 16 Bundesländern alle unterschiedlich sind.

Bswss  25.11.2014, 14:47

Tippfehler-Edit: die meisten seiner / ihrer...

0
LiveonceMore 
Fragesteller
 25.11.2014, 14:48

Okay danke schon mal

0

Wenn du an einer Uni/Fachhochschule meinst, nein. An eine FOS ja.

LiveonceMore 
Fragesteller
 25.11.2014, 14:40

Ich meine ein Gymnasium

0

Ja, der Dienstherr kann ihn "abordnen".