Guten Abend, wenn die Polizei ein anhält müssen die sagen gegen was ich verstoßen habe oder können die das einfach über Post senden?
können die einfach sagen: allgemeine Verkehrs Kontrolle und die Strafe kommt dann über Post? Als Beispiel zu schnell oder über rot?
Danke für die Antworten
4 Antworten
Naja viele Kollegen sagen trotzdem allgemeine Verkehrskontrolle, obwohl das eigentlich falsch ist.
In deinem Fall wäre das keine allgemeine Verkehrskontrolle nach §36 (5) StVO sondern eine anlassbezogene Verkehrskontrolle nach §163b (1) StPO i.V.m. 46 OWiG.
Es sei denn der Verstoß wird in der Kontrolle selbst festgestellt.
Ausserdem spart man sich durch die Belehrung und die Rückfrage ob man den Verstoß zugibt einen Anhörbogen.
lg
Wenn es einen Verstoß gab und sie dich deswegen anhalten, sagen sie das auch. Das gilt nämlich als Anhörung, spart den Anhörungsbogen und hätte Einfluss auf die Fristen
Eine normale Kontrolle wird auch so genannt und kommt in dieser nichts rum, kommt auch keine Post.
Gruß S.
Wenn du über Rot gefahren bist wird es Beweise dafür geben. Du kannst Einspruch erheben, aber ansonsten können sich Deutsche Behörden natürlich an ihre Gesetze halten.
Aber die haben nichts davon gesagt also würde auch in dem Fall nichts auf mich zukommen oder?
Du wirst in jedem Fall über dein Sachverhalt aufgeklärt und kannst dich auch vor Ort dazu äußern.
Genau, andernfalls würdest du mitbekommen, wenn was wäre.
Also nach einer allgemeinen Verkehrskontrolle die ohne Probleme ablief werde ein keine Post bekommen oder?