Großer Pferdeanhänger (GVE) parkt ständig im reinen Wohngebiet auf der Straße ohne Parkstreifen. Darf er das?


04.04.2020, 19:14

Inzwischen habe ich erfahren, dass Anhänger ab 2 to. Gesamtgewicht nachts von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr nicht dort parken dürfen. Außerdem ist das Parken auf einer engen Straße ohne Parkstreifen und ohne Gehweg wohl nicht erlaubt. Das konnte mir bisher noch keiner bestätigen. Deshalb dazu meine ergänzende Frage.

2 Antworten

parkt ständig im reinen Wohngebiet...

das bedeutet, er wird sehr oft bewegt, steht also nicht längere Zeit herum? Dann gilt 12 StVO. Er muss also alle zwei Wochen bewegt werden.

du sprichst von "groß". also noch kein LKW-Anhänger z.B. er hat zwei Achsen die mehr als 1 m voneinander entfernt sind?, für die gilt etwas anderes.

Ja, dass ist zulässig, jedoch nur für 2 Wochen am Stück, geregelt in Paragraph 12 StVO. Natürlich nur, wenn das Parken dort generell zulässig ist.