Golf wagen

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GolfKarts (Buggy) gehören grundsätzlich zu den LeichtKfz. Bei diewsen Kfz handelt es sich meist um Elektrofahrzeuge mit einer bbH bis 25 km/h. Obwohl sie in der Regel nur auf Golfplätzen eingesetzt werden, ist ihre Verwendungsmöglichkeit nicht allein darauf beschränkt. Sie sind zulassungsfrei, wenn sie nach § 3 Abs. 2 Nr. 1f FZV bestimmte Kriterien einhalten: Leermasse max. 350 kg, bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm und Nennleistung max. 4 kW. (Defintion und Werte ergeben sich aus § 2 Nr. 12 FZV). Um das GolfKart im öffentlichen Straßenverkehr benutzen zu können, müssen aber auch die Vorschriften über die Ausrüstung im Sinne der StVZO eingehalten werden.

Ist dieses alles erfüllt, so könnte dasGolfKart mit der Führerscheinklasse AM gefahren werden. AM kann mit 16 Jahren erworben werden.

Sämtliche Belichtung muss vorhanden sein, Bremse, TÜV und Drosselung auf 6 km/h, dann bestimmt.

MfG ChiliWolf

joni761 
Fragesteller
 23.04.2014, 20:47

nur 6km/h nicht 25?

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